Zuständige Stellen im München (Stand 2004:

 
Das Faltblatt "Lärm ist eine Plage" in einer neuen Auflage wird 2006 erscheinen. Es wird
dann wieder im Umweltladen am Rindermarkt erhältlich sein.

genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß 4. BImSchV

RGU-UW21
Bayerstr. 28a, 80335 München
Tel. 233-23631; Fax 233-47742
rgu121@muenchen.de
 

nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Betriebslärm, Erschütterung, Licht

RGU-UW23
Bayerstr. 28a, 80335 München
Tel. 233-26666; Fax 233-47742
rgu23@muenchen.de
Aufgaben:
Bürgerbeschwerden behandeln, Schallpegelmessungen durchführen, Beurteillung nach TA-Lärm, Abhilfemaßnahmen erarbeiten, ggf Anordnung nach §24 BImSchG

Baulärm

Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission
Blumenstr. 28b
80331 München
Service-Tel. 233-28484; Fax 233-22790
plan.ha4-servicetelefon@muenchen.de
 

Hausarbeits- und Musiklärmverordnung

(zeitliche Beschränkung Haus- und Gartenarbeiten, Musikinstrumentee, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräte
Anzeige bei der zuständigen Polizeiinspektion oder bei der zentralen Bußgeldstelle KVR I/13
Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
Tel. 233-31401, Herr Gogsch; tel. 233-31404, Herr Lessig, Fax 233-31498
Die Verordnung ist aufrufbar über www.muenchen.de (genauerer link folgt noch)

Fluglärm

Herr Schimanski, Fluglärmschutzbeauftragter
Tel.- 2176-0 oder 2176-2587
Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
Maximilianstr. 39; 80538 München

Schienenlärm

Herr Bahlau
Tel. 030-29763-241; Fax 030-29763-327
rainer.bahlau@bahn.de
Deutsche Bahn AG
Bahn-Umwelt-Zentrum :: Schall- und Erschütterungsschutz
Schicklerstr. 5-7; 10179 Berlin

Gaststätten, Biergärten

KVR-I/§"! AG2 (Gaststättenangelegenheiten)
Ruppertstr. 19, 80337 München

Open-Air-Veranstaltungen, Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

KVR-I/33 , Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstr. 19, 80337 München
Tel ??? 233-27077 (wird recherchiert)
Überlaute Musik bei Open-Air-Konzerten und in Diskos (Besucherschutz)
Derzeit besteht zum Schutz der Besucher keine rechtliche Eingriffsmöglichkeit.
Bereits 1996 fand im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Gesundheit eine Expertenanhörung zum Thema "Hörschäden bei Jugendlichen durch zu laute Musik" statt
Zwischenzeitlich hat auch das Umweltministerium das Thema aufgegriffen und die Staatsregierung gebeten, nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen, um überlaute gesundheitsschädliche Musik (Diskotheken, Open-Air-Konzerte, Walkman) verbieten zu können.
Derzeit wird geprüft, ob eine gemeinsame Bundesratsinitiative sinnvoll ist mit dem Ziel, durch gesetzliche Maßnahmen Musikschallpegel bei Musikveranstaltungen und tragbaren und stationären Musikabspielgeräten auf ein gesundheitlich vertretbares Maß zu begrenzen.
Zuständig im KVR I _ Rechtsabteilung ist herr Köberl, Tel. 233-27157

Gewerbeaussicht (Schutz der Beschäftigten) *

Gewerbeaufsichtsamt
Lotte-Brand-Str. 2, 80939 München
Tel. 318124-00 oder 318123-00

Wertstoffcontainer

Kommunalreferat
Abfallwirtschaftsbetrieb
georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München,
Frau Wild, Tel. 233-31927

Kinderlärm

Hier kann man nur privatrechtlich vorgehen.
 
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Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus einer Übersicht des Referates für Gesundheit und Umwelt, Stand vom 28.4.2004
 

* Ein weiterer Tip für Münchner:

Die Ausstellung zum Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im LfAS, Pfarrstraße 1-3, (U-Bahn Lehel),
 
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