Zuständige Stellen im München (Stand 2004:
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- Das Faltblatt "Lärm ist eine Plage" in einer neuen Auflage wird 2006 erscheinen. Es wird
- dann wieder im Umweltladen am Rindermarkt erhältlich sein.
genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß 4. BImSchV
- RGU-UW21
- Bayerstr. 28a, 80335 München
- Tel. 233-23631; Fax 233-47742
- rgu121@muenchen.de
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nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Betriebslärm, Erschütterung, Licht
- RGU-UW23
- Bayerstr. 28a, 80335 München
- Tel. 233-26666; Fax 233-47742
- rgu23@muenchen.de
- Aufgaben:
- Bürgerbeschwerden behandeln, Schallpegelmessungen durchführen,
Beurteillung nach TA-Lärm, Abhilfemaßnahmen erarbeiten,
ggf Anordnung nach §24 BImSchG
Baulärm
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission
- Blumenstr. 28b
- 80331 München
- Service-Tel. 233-28484; Fax 233-22790
- plan.ha4-servicetelefon@muenchen.de
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Hausarbeits- und Musiklärmverordnung
- (zeitliche Beschränkung Haus- und Gartenarbeiten, Musikinstrumentee,
Tonübertragungs- und Wiedergabegeräte
- Anzeige bei der zuständigen Polizeiinspektion oder bei
der zentralen Bußgeldstelle KVR I/13
- Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
- Tel. 233-31401, Herr Gogsch; tel. 233-31404, Herr Lessig,
Fax 233-31498
- Die Verordnung ist aufrufbar über www.muenchen.de (genauerer
link folgt noch)
Fluglärm
- Herr Schimanski, Fluglärmschutzbeauftragter
- Tel.- 2176-0 oder 2176-2587
- Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
- Maximilianstr. 39; 80538 München
Schienenlärm
- Herr Bahlau
- Tel. 030-29763-241; Fax 030-29763-327
- rainer.bahlau@bahn.de
- Deutsche Bahn AG
- Bahn-Umwelt-Zentrum :: Schall- und Erschütterungsschutz
- Schicklerstr. 5-7; 10179 Berlin
Gaststätten, Biergärten
- KVR-I/§"! AG2 (Gaststättenangelegenheiten)
- Ruppertstr. 19, 80337 München
Open-Air-Veranstaltungen, Veranstaltungen auf öffentlichen
Verkehrsflächen
- KVR-I/33 , Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
- Ruppertstr. 19, 80337 München
- Tel ??? 233-27077 (wird recherchiert)
- Überlaute Musik bei Open-Air-Konzerten und in Diskos
(Besucherschutz)
- Derzeit besteht zum Schutz der Besucher keine rechtliche
Eingriffsmöglichkeit.
- Bereits 1996 fand im Bayerischen Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Gesundheit eine
Expertenanhörung zum Thema "Hörschäden bei
Jugendlichen durch zu laute Musik" statt
- Zwischenzeitlich hat auch das Umweltministerium das Thema
aufgegriffen und die Staatsregierung gebeten, nach rechtlichen
Möglichkeiten zu suchen, um überlaute gesundheitsschädliche
Musik (Diskotheken, Open-Air-Konzerte, Walkman) verbieten zu
können.
- Derzeit wird geprüft, ob eine gemeinsame Bundesratsinitiative
sinnvoll ist mit dem Ziel, durch gesetzliche Maßnahmen
Musikschallpegel bei Musikveranstaltungen und tragbaren und stationären
Musikabspielgeräten auf ein gesundheitlich vertretbares
Maß zu begrenzen.
- Zuständig im KVR I _ Rechtsabteilung ist herr Köberl,
Tel. 233-27157
Gewerbeaussicht (Schutz der Beschäftigten) *
- Gewerbeaufsichtsamt
- Lotte-Brand-Str. 2, 80939 München
- Tel. 318124-00 oder 318123-00
Wertstoffcontainer
- Kommunalreferat
- Abfallwirtschaftsbetrieb
- georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München,
- Frau Wild, Tel. 233-31927
Kinderlärm
- Hier kann man nur privatrechtlich vorgehen.
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- Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus einer Übersicht
des Referates für Gesundheit und Umwelt, Stand vom 28.4.2004
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* Ein weiterer Tip für Münchner:
- Die Ausstellung zum Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im
LfAS, Pfarrstraße 1-3, (U-Bahn Lehel),
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der Ruhe, Tag gegen Lärm