Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem eine Arbeitsgruppe aus SPD und CDU/CSU nach monatelangem Ringen einen Kompromißvorschlag veröffentlicht hatte, der ein Rauchverbot in Gaststätten mit Speisekonzession vorsah, ist dieses kurzerhand vom Justiz- und Innenministerium vom Tisch gewischt worden.
Begründung ist die fehlende Kompetenz des Bundes, das Rauchen in Gaststätten zu untersagen. Das sei jetzt Ländersache, da gemäß Föderalismusreform das Gaststättenrecht nun an die Länder gegangen sei.
Daß der Bund sehr wohl das Recht hat, auch in den Ländern einzuwirken, wenn es um Gesundheitsgefahren geht, hat der renommierte Staatsrechtler Herr Prof. Siekmann in einem Rechtsgutachten dargelegt.
Hier hat die Tabaklobby wohl wieder ganze Arbeit geleistet und unsere rauchende Justizministerin Zypries hat das zum Anlaß genommen, entgegen der Mehrheit des Volkes und wohl auch der Abgeordneten den ganzen mühevoll ausgehandelten Kompromiß zu Fall zu bringen. Es soll möglichst alles so bleiben wie es war, zumindest hat man erst mal das Problem an die Länder abgeschoben.
Das sollten wir uns nicht gefallen lassen.
Hier können Sie an beide Ministerien schreiben und Ihren Unmut äußern.
Bürgerservice: Innenministerium
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_121560/Internet/Navigation/DE/Service/Kontakt/Buergerservice/buergerservice__node.html__nnn=true
Bürgerservice: Justizministerium
http://www.bmj.bund.de/enid/8464e8afa56a6e8d73f327fa0d4f5feb,de3166305f7472636964092d0931323934/Wir_ueber_uns/Kontakt_3l.html
Wie geht es nun weiter?
Am Mittwoch möchte die Bundeskanzlerin mit allen Ministerpräsidenten reden und sich bemühen, gemeinsam mit den Ländern eine einheitliche Lösung zu finden.
Die haben aber ganz unterschiedliche Interessen, das Saarland und Niedersachen haben durch Ihre Ministerpräsidenten erklären lassen, daß es den Wirten freigestellt sein sollte, ob sie etwas regeln wollten.
Bayern will das Rauchen in Gaststätten, aber mit Ausnahmen, verbieten, während Brandenburg für ein weitgehendes Rauchverbot in Kneipen und Restaurants plädiert. Länder wie Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern setzen vorerst auf Freiwilligkeit.
Wenn wir nichts tun, haben wir bald einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Wer Glück hat, wohnt in einem Land, wo etwas gegen die Gefahren des Passivrauchens in Gaststätten getan wird. Wer Pech hat, für den bleibt alles beim alten.
Sollte doch eine einheitliche Regelung mit den Ländern gefunden werden, kommt im günstigsten Fall eine Regelung heraus, die deutlich unter den bisherigen Vorschlägen der Arbeitsgruppe liegt und nur einen Minimalkonsens darstellten wird.
Das müssen wir verhindern.
Was ist also zu tun?
Es gibt unter der Parlamentariern, die maßlos enttäuscht sind, Bestrebungen einen neuen interfraktionellen Antrag, also aus allen Fraktionen, einzubringen, der ein Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen vorsehen soll. Damit wären auch Kneipen, Bars usw. betroffen.
Diese würde dann verfassungskonform sein, denn für den Arbeitsschutz hat der Bund die Kompetenz, das Rauchen in allen Gaststätten zum Schutz des Personals zu verbieten. Es gibt dann keine Ausnahmen mehr.
Der Vorschlag wäre, die eigenen Wahlkreisabgeordneten (wenn Zeit hat, auch weitere) Abgeordnete
anzuschreiben und zu bitten, sich an eine fraktionsübergreifenden Initiative zu beteiligen, die fordert, den Absatz 2 der ArbeitsstättenVO zu streichen.
Der Absatz 2 schloß bisher die Angestellten der Gastronomie vom Schutz vor Passivrauchen aus.
§ Arbeitsstättenverordnung (Nichtraucherschutz)
1.
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
2.
In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Wie finden Sie Ihre Abgeordneten?
Auf der Seite http://ve.to
finden Sie die Abgeordneten, wenn Sie Ihre PLZ eingeben.
Hier können Sie Ihre Abgeordneten direkt anschreiben ("Mail an Ihr MdB", neben dem Bild) und nachdem Sie Ihren Text eingetragen haben auf "Senden" drücken.
Wenn Sie ganz nach unten blättern, können Sie über "Liste aller MdB anzeigen" sich die Meinungen aller Bundestagsabgeordneten zum Rauchverbot ansehen und auch ihnen schreiben.
Gleichzeitig finden Sie rauchfreie Gastronomie in Ihrer Region (3000 Einträge, McDonalds eher als Ausnahme), wenn sie Ihre PLZ eingeben.
Die Seite haben wir ganz aktuell fertiggestellt und sie steht jedem zur Verfügung.
Was Sie noch tun können!
Besuchen Sie die Seite http://www.deutschland-rauchfrei.de
Tragen Sie sich als Unterstützer/In ein und weisen Ihre Bekannten, Arbeitskollegen und Freunde auf diese Seite hin, damit wie bald die 10000. Unterschrift haben. Das können Sie gleich tun, indem Sie "weiterempfehlen" klicken.
Die Listen dann werden dem Büro der Bundeskanzlerin übergeben.
Für Leute, die kein Internet haben, können Sie hier Listen ausdrucken
http://www.deutschland-rauchfrei.de/fileadmin/media/Liste1.pdf
und "Oma" und "Opa" auch unterschreiben lassen oder die Listen in Ihre Apotheke oder beim Arzt auslegen.
Dann schicken Sie diese Liste bitte ausgefüllt an die Initiatorin, die Journalistin
Jeannette Hagen
Gipsstr. 8/9
10119 Berlin
Sie trägt die Daten dann auf der Homepage ein. Viele haben die Listen schon genutzt und es sind hunderte Stimmen zusammengekommen.
Lassen wir uns durch den kleinen Rückschlag nicht entmutigen, kämpfen wir weiter. Wir haben es in der Hand, ob sich unsere Situation verbessert. Die Abgeordneten registrieren sehr wohl die eingehenden Mails und Briefe.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Wolf Hempel
Kloster-Eberbach-Str. 19
55278 Hahnheim
Mitglied der Nichtraucher-Initiative Wiesbaden
Suchen Sie rauchfreie Gastronomie?
http://ve.to
Bitte unterstützen Sie:
http://www.deutschland-rauchfrei.de
Für eine rauchfreie Zukunft unserer Kinder
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