Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser -
Qualifizierende Schulung zur Raucherberatung

Workshop "Praxisorientierte Informationsveranstaltung zur Umsetzung der europäischen Standards Rauchfreier Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern" 18. Januar 2007
http://www.dnrfk.de/

Eintägige Schulungen
Krankenhäuser sind ein guter Ort, um mit dem Rauchen aufzuhören!
Wie wir wissen, erwarten über 60% der rauchenden Patienten im Krankenhaus Beratung und Unterstützung beim Rauchstopp.
Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser bietet Schulung zur Raucherberatung für Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe an.
Termine
eine Auswahl im Raum München
20. bis 24. November 2006 | München
Heidelberger Curriculum Tabakabhängigkeit und Tabakentwöhnung - Basiswissen und praktische Anleitungen
25. November 2006 und 9. Dezember| Bayerische Pflegeakademie Gauting
Qualifizierende Schulung zur Raucherberatung
http://www.dnrfk.de
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Das Rauchertelefon der dkfz

Telefon: 06221 / 42 42 00
Montag bis Freitag: 14.00 - 18.00 Uhr

Das Rauchertelefon will Sie auf diesen Internet-Seiten über seine Arbeitsweise informieren und wichtige Fakten zum Rauchen und Aufhören vermitteln. Seit Januar 1999 besteht im Deutschen Krebsforschungszentrum ein auf deutsche Verhältnisse zugeschnittenes Rauchertelefon. Das Rauchertelefon dient als Motivations- und Informationsquelle; der Anrufer wird in aller Regel ermutigt, einen Aufhörversuch zu unternehmen und erhält Unterstützung bei der konkreten Planung und Umsetzung des Aufhörversuchs. Wenn der Anrufer sich keinen Selbstaufhörversuch zutraut, können Therapeutenadressen und Klinikadressen übermittelt werden. Anrufer können das Faltblatt des Rauchertelefons kostenlos anfordern oder hier als PDF-Datei (686 kb) abrufen. Das Rauchertelefon bietet sich auch als eine kontinuierliche Anlaufstelle für rückfallgefährdete und rückfällig gewordene Raucher an. Das Rauchertelefon ist von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr besetzt.

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Raucherentwöhnung als geltwerter Vorteil zu versteuern

Eine vom Arbeitgeber spendierte Raucherentwöhnung stellt für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar, den er zu versteuern hat. Das hat jetzt das Finanzgericht Köln entschieden. Die Entwöhnung der Mitarbeiter sei primär deren Privatsache, so das Gericht. Es bestätigte damit einen Lohnsteuerhaftungsbescheid, mit dem das Finanzamt einen Zeitungsverlag zur Zahlung von Lohnsteuern für dessen Arbeitnehmer herangezogen hatte. Um die Einhaltung eines Rauchverbots in den Betriebsräumen zu optimieren und kostenträchtige Raucherpausen abschaffen zu können, hatte der Verlag seinen Mitarbeitern Raucherentwöhnungskurse, Nikotinpflaster und -kaugummi sowie Akupunkturbehandlung und Tabletten finanziert. Das Finanzgericht stellte fest, dass trotz vorhandenen Betriebsinteresses der private Aspekt der Gesundheitsförderung im Vordergrund stehe. www.handelsblatt.com, 2.9.04

http://ni-d.de/NRI/56/info044.html#Raucherentwöhnung

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