"Ich, Martinus Luther, Doktor, bekenne mit dieser meiner
eigenen Hnndschrift,dass ich meiner lieben und treuen Hausfrau
Katherin zum leibgedinge gegeben habe / oder wie man das nennen
kann/ für lebenslang, womit sie nach Belieben verfahren
kann. Und gebe ihr das in Kraft dieses Briefes gegenwärtigen
und heutigen Tages.
Nämlich das Gütlein Zulstorff, das ich daselbst gekauft und hergerichtet habe, durchaus ganz und gar,wie ich es bis daher gehabt habe;
Zum anderen das Haus Bruno zur Wohnung ,das ich unter meines Wolf fs Namen gekauft habe; (1)
Zum dritten, die Becher und Kleinod, also Ringe,Ketten, Schenkgroschen, goldene und silberne, welche ungefähr tausend Gulden wert sind.
Das tue ich deshalb:
Erstens, weil sie mich als einen frommen, treuen Gemahl allzeit lieb, wert und gut gehalten und mir durch Gottes Segen fünf lebendige Kinder / die noch leben, Gott gebe lange! / geboren und erzogen hat.
Zum anderen, dass sie die Schulden, die ich noch schuldig bin (2) / sofern ich sie nicht zu Lebzeiten bezahle / auf sich nehmen und bezahlen soll. Es mögen ungefähr, so viel mir bewusst ist, 450 Gulden sein. Vielleicht finden sich noch mehr.
Zum dritten und allermeist darum, weil ich will, sie müsse nicht den Kindern, sondern die Kinder sollen ihr in die Hände sehen (3), sie in Ehren halten und gehorsam sein, wie Gott geboten hat. Habe ich doch wohl gesehen und erfahren, wie der Teufel gegen das Gebot die Kinder aufhetzt und reizt / wenn sie auch gleich fromm sind / durch böse und neidische Mäuler. Besonders wenn die Mütter Witwen sind und die Söhne Ehefrauen und die Töchter Ehemänner bekommen und wiederum, sorcus nurum, nurus sorcum / Schwiegermütter und Schwiegertöchter bleiben selten eins /.
Denn ich glaube, dass die Mütter ihrer eigenen Kinder bester Vormund sein und so ein Gütlein und Leibgedinge nicht zum Schaden oder Nachteil der Kinder, sondern zum Nutzen und Besserung gebrauchen wird, weil diese ihr Fleisch und Blut sind und sie unter ihrem Herzen getragen hat.
Und wenn sie nach meinem Tod genötigt oder sonst veranlasst wird / denn ich kann Gott und seinen Werken und Willen kein Ziel setzen /, sich zu verändern, so vertraue ich doch und will solchem Vertrauen Ausdruck gegeben haben, sie werde sich mütterlich gegen unserer beider Kinder halten und alles treulich, es sei Leibgedinge oder anderes, wie es recht ist, mit ihnen teilen.
Und bitte auch hiermit untertäniglich meinen gnädigsten Herrn Herzog Johann Friedrich Kurfürsten, Se. Kurfürstliche Gnaden wollten solche Schenkung oder Leibgedinge gnädiglich schützen und handhaben.
Auch bitte ich alle meine guten Freunde,sie wollten meiner lieben Käthe Zeugen sein und sie verteidigen helfen, soferne etliche unnütze Mäuler sie behelligen oder verunglimpfen wollen, als sollte sie eine Summe baren Geldes beiseite geschafft haben, die sie den armen Kindern entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin dessen Zeuge, dass da keine Barschaft ist ausser die Becher und Kleinod, wie oben im Leibgedinge erwähnt. Und jedermann kann sichs ausrechnen, da man ja weiss, wie viel ich Einkommen gehabt von meinem gnädigsten Herrn und sonst nicht ein Heller noch Krönlein von jemand empfangen habe, ausser was ein Geschenk gewesen ist, welches aber unter den Kleinoden, zum Teil auch noch in der Schuld steckt und zu finden ist. Und ich habe doch von diesem Einkommen und Geschenk so viel gebaut, gekauf t, grosse und aufwendige Haushaltung geführt, sodass ich es neben anderen selbst als einen besonderen, wunderbaren Segen erkennen muss, dass ich es habe erschwinglich machen können und es kein Wunder ist, dass keine Barschaft, sondern dass nicht mehr Schulden da sind.
Dies bitte ich, wenn der Teufel, falls er mir nicht näherkommen konnte, er wohl meiner Käthe nur deshalb aus dem Grund auf allerlei Weise nachstellen sollte, weil sie des Mannes Doktor Martinus eheliche Hausfrau gewesen und / Gottlob / noch ist.
Zuletzt bitte ich auch jedermann, weil ich in dieser Schenkung oder Leibgedinge der juristischen Formen und Wörter nicht gebrauchte / wozu ich Ursachen gehabt /, man soll mich die Person sein lassen, die ich in der Wahrheit bin, nämlich öffentlich und die sowohl im Himmel als auch auf Erden und in der Hölle genügend Ansehen und Autorität hat, der man trauen und glauben mag, mehr denn einem Notar. Denn so mir verdammten, armen, unwürdigen, elenden Sünder Gott, der Vater aller Barmherzigkeit, das Evangelium seines lieben Sohnes anvertraut hat, dazu mich darin auch treu und wahrhaftig gemacht, bisher erhalten und befunden hat. Und weil auch viele in der Welt daselbst durch mich angenommen und mich für einen Lehrer der Wahrheit halten ungeachtet des Bannes des Papstes, Kaisers, Könige , Fürsten , Pfaffen in aller Teufel Zorn, so soll man ja viel mehr mir hier in diesen geringen Sachen glauben, deshalb weil hier meine Hand ist, die sehr wohl bekannt.
Ich hoffe, es möge genug sein, wenn man sagen und beweisen kann, dies ist Dr. Martinus Luthers / der Gottes Notarius und Zeuge ist in seinem Evangelium / ernstliche und wohl bedachte Meinung, seiner eigenen Hand und Siegel beweisen.
Geschehen und gegeben am Tage Epiphanias l542
M. Luther.
Ich Philipp Melanchthon, zeuge, dass dieser Wille mit eigener Hand des Reverend Doktor Martin Luther,unseres teuersten Lehrers und Vaters unterschrieben wurde.
Und ich, Caspar Creuciger, bezeuge,dass dieses der Wille und das Testament und die Handschrift des Reverend Doktor Martin Luther, unseres teuersten Vaters ist und unterzeichne diesen mit eigener Hand.
Auoh ich, Johannes Bugenhagen Pomeranus Dr., bezeuge es mit eigener Hand.
Anmerkungen
(l) Luther hat es unter dem Namen seines Dieners Wolf Seberger gekauft. Vermutlich wollte er diesem in dem Haus eine Wohnung verschaffen, oder es fungierte Seberger als Bevollmächtigter Luthers beim Kauf!
(2) Vom Kauf des Hauses Bruno.
(3) Der Verlangende und dem Wohltäter Abhängige sieht seinem Geber in die Hände.