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Zahnwissen-Lexikon
Bn - Bz |
diese Übersetzung |
Bogenmerkmal,
Krümmungsmerkmal
| Bogenschnitt engl.: semicircular incision; Schlagwortbez. für eine bogenförmige chirurgische Schnittführung, so wie sie z.B. bei Zysten- oder Wurzelspitzenoperationen angewandt wird. Bekannt ist z.B. der "Bogenschnitt nach Partsch": eine im Vestibulum in Höhe des unteren Drittels der Wurzelspitze verlaufende Schnittführung, welche über drei Zähne verläuft und zum Zahn hin konvex ist. (s. Abb.). Die "Pichler Schnittführung" stellt einen umgekehrten B. dar und verläuft hoch zum Vestibulum hin (über/unterhalb der Wurzelspitze, je nach Kiefer); der Schleimhautlappen wird somit vom marginalen Parodontium her ernährt. Bessere Heilungsaussichten müssen bei diesem Vorgehen mit dem Nachteil einer schlechten Erweiterbarkeit der Schnittführung erkauft werden. |
| Bohn Perlen Epithelperlen, engl.: Bohn's epithelial pearls, Bohn nodules; winzige Retentionszysten in Form von stecknadelkopfgroßen, weißen Knötchen beidseitig der Gaumennaht, ebenso an den Alveolarfortsätzen auftretend. Vorkommen bei Neugeborenen; spontane Rückbildung möglich. |
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| Bohren engl.: drilling; Je nach Indikation und Technik werden mit entsprechenden Werkzeugen (Airotor, Winkelstück) Bohrgeschwindigkeiten bis zu 400.000 U/min erreicht. Als Bohrer dienen Hartmetall- oder Diamantinstrumente. Zur Kühlung u. Reinigung der Kavität ist bei normalen und größeren Abtragungen ein Wasser-Luft-Gemisch (= "Spray"; Kühlmenge mindestens 50 ml Wasser/min) erforderlich (sog. "nasse Präparation"). Als "Bohrschmerz" werden vor allen Dingen die feinen Vibrationen der rotierenden Bohrinstrumente bei niedrigen Umdrehungen (ab 175.000 Umdrehungen/Minute treten keine Vibrationen mehr auf) empfunden, verbunden mit einem unangenehmen pfeifenden Bohrgeräusch. Viele der alternativen Behandlungsmethoden stellen auf die Ausschaltung dieser unangenehmen Nebenwirkungen ab, erreichen aber nicht insgesamt die Qualität der konventionellen Zahnhartsubstanzabtragung. |
| Bohrer Präparationsinstrumente, engl.: burs, (dental) drill(s); rotierende Präzisions-Schneidewerkzeuge unterschiedlicher Form u. Größe zum Bearbeiten der Zahnhartsubstanzen (Dentin, Schmelz) aus versch. Metallen (Spezialstahl, Titan, Wolframcarbid usw.). Die Art der B. - z.B. beschichtet mit Diamant, Gummi, Karborund, Korund - ist abhängig von der Härte der Zahnsubstanz (Schmelz, Dentin) und/oder der Art der Präparation. Genormt nach sog. ISO-Größen, erfolgt der Einsatz in Hand-/Winkelstücken oder Turbinen. Bekannte Bohrerbezeichnungen sind Fissurenbohrer, Hartmetallbohrer, Präparationsbohrer, Rosenbohrer oder auch Fräsen, z.B. Knochenfräsen. |
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Bohrprobe , Probetrepanation;
Vitalitätsprüfung
Bohrtrauma ,
Präparationstrauma
| BOI ®-Implantat BOI-Verfahren; BOI = BasaleOsseoIntegration, "the better option implant"; kontrovers diskutierte Implantatart mit besonderem Einsatz im zurückgebildeten (atrophierten) Kiefer. Nach Eigenangaben (Dr. Ihde; info@dental-clinic.ch, 2004 ) stellt es das am häufigsten verwendete Verfahren zur einzeitigen Behandlung von Zahnverlusten beim Vorliegen einer extremen Alveolarfortsatzatrophie dar; alle anderen Verfahren würden mehrfache chirurgische Eingriffe (Augmentation, Distraktion, Knochentransplantation, dann Implantation, Freilegung, etc.) bedingen. Die Implantate bestehen aus Titan und sollen früher als herkömmliche Implantate (Schrauben-Implantate) belastbar sein im Sinne einer "Sofortimplantation/Sofortbelastung". BOI-Implantologen werden in Frankreich, Belgien und im ehemaligen Yugoslavien ausgebildet. Vertiefende Infos mit zahlreichen Studien: Scortecci, Misch, Benner, Implants and restorative Dentistry, ISBN 1-85317-703-2. |
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Bolk Gebissformel , engl.:
Bolk dental formula
Zahnformel
| Bolk Höcker engl.: Bolk's cusp; sehr selten auftretender kleines Höckerchen an den mesio-bukkalen Flächen der 2. und 3. Molaren |
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Bologna-Prozess
Bolgna-Deklaration, Schlagwortbez. für eine von Vertretern aus 29 Ländern
1999 in der ital. Stadt unterzeichnete unverbindliche Erklärung mit dem Ziel,
einen europäischen Hochschulraum mit vergleichbaren Abschlüssen auf
unterschiedlichen Niveaustufen (Bachelor, Master, Doktorat) zu schaffen, um die
Mobilität der Studierenden innerhalb Europas zu fördern. Inzwischen (2008) stimmen 49 europäische
Bildungsminister dieser Vereinbarung zu. Hierdurch soll die Mobilität von
Lernenden und Lehrenden, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die
Beschäftigungsfähigkeit durch eine
Qualitätssicherung verbessert werden. Folgende (z.T. schon umgesetzte, 2008)
Kernziele stehen dabei im Vordergrund:
Schaffung von
leicht verständlichen und vergleichbaren Studienabschlüssen; Straffung der
Studiengänge
Schaffung eines
dreistufigen, aufeinander aufbauendem Studiums, gegliedert in Bachelor,
Master und Doktorat (meist als
Doktor bzw. PhD (Philosophiae Doctor)
bezeichnet)
Einführung eines
sog. "Leistungspunktesystems", des
European Credit Transfer
System (ECTS)
ein lebenslanges
"lebensbegleitendes Lernen"
Verzahnung des
Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum
Davon zu trennen
ist die Möglichkeit, sogenannte postgraduale Studiengänge zu belegen, mit dem
Abschluss z.B. eines Mastergrades in einem
zahnmedizinischen Fach. Die Verankerung des postgradualen Masters im
Hochschulrahmengesetz im Jahre 1999 führte zu einer Flut von Angeboten.
In vielen Studiengängen ist die Bologna-Erklärung – auch
international – schon umgesetzt worden. In Deutschland sind u.a. die Zahn-
und Humanmedizinstudiengänge und -abschlüsse aus mannigfaltigen Gründen (noch)
nicht verwirklicht. Dies führte in der jüngeren Vergangenheit vermehrt dazu,
dass "interessierte Kreise" interessierten, approbierten Zahnmedizinern gegen erhebliche
Geldsummen und immensen Zeitaufwand qualitativ oft umstrittene postgraduierte Fortbildungskurse
angeboten haben, die mit häufig fantasievollen Titeln ihren Abschluss finden.
Die Stellungnahme des Hochschulverbandes zum B.-P. aus 2008
(Auszüge): Eine Zwischenbilanz der Bologna-Reformen falle ernüchternd aus. Die
neuen im Rahmen der Profilbildung entstandenen Studiengänge seien so
spezialisiert, dass ein Studienortwechsel während des Bachelor-Studiums im In-
wie Ausland nahezu unmöglich sei. „Damit wird das Ziel, einen europäischen
Hochschulraum zu schaffen, konterkariert“, hob Kempen hervor. „Bei der Mobilität
haben wir kein Plus, sondern ein Minus.“ Von einem suggerierten Automatismus bei
der Anerkennung von Studienleistungen sei man weiter entfernt als vor der
Reform, da das ECTS-Kreditpunktesystem von Land zu Land unterschiedlich
gehandhabt würde und Leistungen kaum noch vergleichbar seien. Zudem habe sich
die Zahl der Studienabbrecher erhöht und nicht verringert. Während jeder Fünfte
das Universitätsstudium nicht zu Ende führe, sei es unter den
Bachelor-Studierenden jeder Vierte. „So wie bisher kann es nicht weitergehen“
betonte Kempen.
ECTS-Leistungspunktesystem, Master,
Master of Science
http://www.bolognanet.hrk.de/
Reaktion aus der Schweiz (Uni-Basel) zum B.-P. in den
zahnmedizinischen Fächern (2009)
http://www.bmbf.de/de/3336.php ,
http://ec.europa.eu/education/policies/educ/bologna/bologna_en.html
kritische Betrachtung des B-P (Marius Reiser, F.A.Z.; 20.1.2009) u.
kritische Betrachtung des B-P (Uwe
Schimank, F.A.Z.; 17.4.2009)
Bolton Analyse
engl.: Bolton (tooth size) analysis; Berechnung des
Zahngrößenverhältnisses von Ober- und Unterkiefer; gibt Auskunft darüber, ob
Zahnbreitendiskrepanzen zwischen den
OK- und UK- Zähnen bestehen. Die
Breiten der 6 Frontzähne (= Anterior
ratio) bzw. der 12 Zähne vom Zahn 6 bis zum Zahn 6 der Gegenseite (= Over-all
ratio) werden addiert und mit Normwerten aus zwei Tabellen verglichen. Als
Normwerte gelten nach B.:
Anterior ratio
(auch "kleiner Bolton"): Unterkiefer zu Oberkiefer = 77,2 %
Over-all ratio
(auch "großer Bolton"): Unterkiefer zu Oberkiefer = 91,3 %
Abweichungen von über 3 % werden als klinisch bedeutsam angesehen; man spricht
von einer "Bolton Diskrepanz" (Bolton discrepancy, TSD)
Moyers Analyse,
Neff-Verhältnis,
Platzbedarfsanalyse,
Tonn-Index
http://miami.uni-muenster.de/
Bolton Linie
engl.: Bolton line; Verbindungslinie des Bolton Punktes (höchster Punkt
der Fossa condylaris, mit welcher der Schädel auf dem obersten Halswirbel ruht)
mit dem Nasion
maxillofaziales Dreieck
BoLu-Regel
eine der Einschleifregeln;
Abk. steht für "Bukkal oben", "
Lingual unten";
DoMu-Regel,
Einschleifen,
Einschleifregeln
Bolus ,
Kloß, Klumpen, im Mund aufbereitetes Nahrungsmittel, engl.: do.;
Kauakt,
Schluckakt,
Schluckreflex
| bombiert engl.: cambered; Ausdruck im Zusammenhang mit einem Matrizenband gebräuchlich: er besagt, dass das Band im Approximalbereich zum Nachbarzahn hin gewölbt ist. Hierdurch wird ein anatomisch ähnlicher, künstlicher Kontaktpunkt bei der Füllungstherapie erreicht. |
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Bond ,
Bonder, Bonding,
Adhäsivtechnik
Bone Morphogenetic Protein
BMP, knochenbildungsanregende Eiweißverbindung(en),
Knochenmatrixproteine,
knocheninduktive Materialien; Eiweiße, welche natürlicherweise nach einer
Operation am Knochen von diesem in verstärktem Maß zur Heilung produziert
werden. BMPs spielen eine wichtige Rolle in der Differenzierung von
Zementoblasten und
Osteoblasten (knochenbildende Zellen),
wobei anscheinend einige Untergruppen dieser Proteine in der Lage sind, die
Differenzierung und Mineralisation zu fördern, andere sie aber sie hemmen.
Sehr aufwendige und teure Herstellung einiger Eiweiße in einem
gentechnischen Labor mittels "rekombinanter" DNS (rhBMP-2 (recombinant
human Bone Morphogenetic Protein-2) in jüngerer Zeit
möglich. Nach Tränken eines
Trägermaterials ("Kollagenschwamm") mit BMPs wird dieses in den
Knochendefekt gegeben, wodurch die körpereigenen Knochenbildungszellen
stimuliert werden; sie bewirken eine verstärkte
Osteoinduktion. Als
Nachteil wird beim Einsatz dieser Methode zuweilen eine "überschießenden"
Knochenneubildung beobachtet. Eine Routine-Anwendung in der zahnärztlichen
Praxis ist bisher (2006) nicht in Sicht; eine erste Studie (Boyne, P J
et al, 2005) kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der Sicherheit und
Effektivität die konventionellen
Knochenersatzmaterialien in Zukunft möglicherweise ersetzt werden könnten.
In 2005 wurde ein neues menschliches Protein entdeckt, dass die Knochenbildung
und Knochenregeneration stark beschleunigt. Das sogenannte UCB (=
University of California Bone) unterscheidet sich durch signifikant geringere
unerwünschte Wirkungen als BMP.
Knochenersatzmaterialien,
parodontale Regeneration,
PRP-System
Bonnet-Stellung
Bonnet Schonstellung, engl.: Bonnet's position; funktionelle
Schonhaltung des Unterkiefers bei einer
Gelenkserkrankung. Dabei tritt der Kopf
des erkrankten Kiefergelenks fühlbar aus dem Gelenk heraus und die
Unterkiefermitte verschiebt sich beim Öffnen zur gesunden Seite hin. Der Mund
ist leicht geöffnet.
Arthritis,
Kiefergelenkarthrose
Bonus
Bonusregelung, *) , Bonusheft, engl.: do., bonus regulation; Begriff aus der
Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV); 1989
ausschließlich in die zahnmedizinische Versorgung eingeführt - ab dem
GMG auch für alle
ärztlichen Leistungen möglich (Sozialgesetzbuch V,
§ 65a; Bonusprogramme) - , soll er eine finanzielle Belohnung für die
Fälle sein, wo von Seiten des Patienten Zuzahlungen geleistet werden müssen. Die
Ausführungsbestimmung sind 2003 neu gefasst worden; der neugefasste Text - aufgrund des
durch das
GMG geänderte
Sozialgesetzbuch V lautet:
§ 30 Abs. 2 Satz 4 und 5
(2) Versicherte leisten zu der Versorgung mit Zahnersatz nach Absatz 1 einen
Anteil von 50 vom Hundert der Kosten auf der Berechnungsgrundlage des Heil- und
Kostenplans nach Absatz 4 Satz 3 an den Vertragszahnarzt. Satz 1 gilt nicht für
im Zusammenhang mit Zahnersatz erbrachte konservierend-chirurgische und
Röntgenleistungen. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne mindert
sich der Anteil um 10 Prozentpunkte. Die Minderung entfällt, wenn der
Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege nicht erkennen lässt und Versicherte
während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung
1.die Untersuchung nach § 22 Abs. 1 nicht in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch
genommen haben und
2. sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht wenigstens einmal in jedem
Kalenderjahr haben zahnärztlich untersuchen lassen.
Der Anteil mindert sich um weitere fünf Prozentpunkte, wenn Versicherte ihre
Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Kalenderjahren vor Beginn der
Behandlung die Untersuchungen nach den Nummern 1 und 2 ohne Unterbrechung in
Anspruch genommen haben. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren
sind, gilt der Nachweis für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne für
die Jahre 1997 und 1998 als erbracht.
Es gelten folgende Eckpunkte:
Die weiter unten genannten
Jahreszahlen müssen lückenlos sein; fehlt auch nur ein Jahr, so fängt die
Zählung wieder bei Null an, = 50 % Eigenbeteiligung auf die gesetzlich
vereinbarten Preise (
BEMA).
Mehrleistungen (sog. außervertraglichen Leistungen werden von der B.
nicht abgedeckt, sondern sind voll privat (nach Maßgabe der
GOZ) an die Praxis direkt zu
entrichten.
Im Gegensatz zur allgemeinen
zahnärztlichen Empfehlung "Mindestens zweimal im Jahr zum Zahnarzt", reicht eine
Untersuchung pro Kalenderjahr für diese
Regelung aus.
Auch zahnlose Patienten müssen sich an
die Eckpunkte halten (eine Untersuchung der
Mundschleimhaut,
Kiefergelenke usw. ist auch im
zahnlosen Kiefer notwendig).
Werden Schäden an den Zähnen
festgestellt, so müssen diese nicht in demselben Kalenderjahr behoben werden; es
gilt das Datum der Untersuchung.
Die Regelung bezieht sich
ausschließlich auf das Zuschussverhalten bei Zahnersatz und
Reparaturen/Erweiterungen. Andere Leistungen - z.B. normale
Füllungen,
Zahnsteinentfernung usw.
bleiben hiervon unberührt, da diese über
Chip-Karte zu 100 % übernommen werden.
Ohne Bonus (= 0-4 Jahre)
bezahlt die gesetzliche Krankenkasse zu vertraglich geregeltem Zahnersatz und
Reparaturen einen Zuschuss von 50 % = 50 % Eigenbeteiligung
Bei 5 Jahren regelmäßigem
Besuch beträgt dieser 60 % = 40 % Eigenbeteiligung
Bei 10 Jahren erhöht sich der
Zuschuss um weitere 5 % auf 65 % = 35 % Eigenbeteiligung
Die regelmäßigen
Vorsorgeuntersuchungen müssen in einem Bonusheft (s. Abb.) nachgewiesen
werden. "Fast Dreiviertel der Frauen aber nur etwas mehr als die Hälfte der
Männer pflegen ihr Heft. Gesetzlich Krankenversicherte mit höherer Schulbildung
achten insgesamt sehr viel stärker auf die Aktualisierung des Bonusheftes als
Personen mit einfacher Schulbildung. Immerhin ein Fünftel der Befragten gab an,
nicht auf die Führung eines Bonusheftes zu achten, obwohl sich die Zuschüsse der
Krankenkassen bei Zahnersatz dadurch um bis zu dreißig Prozent erhöhen (2012,
KZBV)".
*) Mit der Einführung der
Festzuschüsse 2005 haben sich
die Bonuszahlen geändert, beinhalten im
Prinzip aber das Gleiche, ebenso bleibt das Bonusheft erhalten, der Text muss
nur bei einer Neuauflage geändert werden:
Die alte Berechnung (bis 2005) ging von den Gesamtkosten aus; davon übernahm die
Krankenkasse mindestens 50 % = 0 % Bonus, bzw. 60 oder 65 % = 10 oder 15 %
Bonus. Neu wird nun der Festzuschuss selbst als Grundlage genommen. Da er
statistisch betrachtet 50 % der Gesamtkosten der
Regelversorgung beträgt, muss er
z.B., um auf 60 % Gesamtzuschuss zu kommen, um 20 % erhöht werden; bei 65 %
Zuschuss muss eine Erhöhung um 30 % eintreten.
Bonusprogramme,
Festzuschüsse, Gesetzliche
Krankenversicherung,
Regelversorgung,
Eigenbeteiligung/Zuzahlung bei Zahnersatz
Festzuschüsse ab 2005
Bonusprogramme
Bonuslösungen, engl.: bonus programs, bonus regulation;
seit 2004 *) (GMG;
§§ 65 a, 73 b, 137 f., 140 a SGB V) eröffnete Möglichkeiten der
Krankenkassen, durch Satzungsregelung so genannte B. zu schaffen. Damit
ist beabsichtigt, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und die
Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen zu fördern. Bonuslösungen sind an die
regelmäßige Teilnahme von Früherkennungsmaßnahmen bzw. qualitätsgesicherten
Leistungen geknüpft. Bei der Gestaltung der Bonuslösungen sind die Krankenkassen
frei und orientieren sich unter Wettbewerbsgesichtspunkten. Sie können auch
Befreiungen von gesetzlichen Zuzahlungen vorsehen. Und so kann ein B.
aussehen: Bei seiner Krankenkasse fordert man ein Bonusheft an, in dem der Arzt
oder Leistungsanbieter die erfüllten Voraussetzungen quittiert. Die Bonuspunkte
können für gesundheitsorientierte Sachprämien gesammelt, als Geldprämie
ausgezahlt (bis zu einem best. Euro-Betrag im Jahr) oder als Beitragsermäßigung
gut geschrieben werden.
Darüber hinaus haben die Kassen die Möglichkeit, ihre Versicherten an besonderen
Versorgungsformen (hausarztzentrierte Versorgung, Disease-Management-Programme
und Integrierte Versorgung) durch Bonuslösungen zu interessieren.
*) In die ZHK
wurden schon 1989 erste Bonusregelungen eingeführt, welche sich bis heute (2006)
sehr bewährt haben:
Bonus
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Bonwill |
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| Bonyhárd-Klammer Kugelkopfklammer, Tropfenklammer; engl.: Bonyhárd's clasp; benannt nach dem ungar. Prothetiker (1899-1944); von außen (buccal) an den Zahn greifendes einfaches Halteelement. Dient häufig als Oberbegriff für drei ähnliche Klammerarten (s. Abb.:)
Allen Klammerarten ist gemein, dass sie nur als
Provisorium gelten oder
vereinzelt in der Kieferorthopädie eingesetzt werden, da sie die
Klammerzähne unphysiologisch belasten und bei längerer Tragedauer erheblich
schädigen können. |
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Böök Syndrom
PHC-Syndrom, engl.: Böök's syndrome; autosomal, dominante, selten
Erkrankung mit Prämolaren-Unterzahl, Hyperhidrosis (übermäßige
Neigung zur Schweißbildung an Handinnenflächen und Fingern) und Canites
praematura (vorzeitige Grauhaarigkeit, schon im Kindesalter beginnend.
| BOP engl. Abk. von bleeding on probing; gemeint ist damit die Tatsache, dass eine Zahnfleischtasche bei Sondierung mit einem stumpfen Gerät (z.B. Rauchen mindert die Blutungsneigung nach Sondieren signifikant. Dieser Effekt ist bei starken Rauchern am deutlichsten ausgeprägt und am schwächsten bei ehemaligen Rauchern - daher erscheint das Parodont von Rauchern klinisch gesünder als das von Nicht-Rauchern. Die Gründe dafür sind bislang noch nicht gänzlich geklärt: Nikotin wirkt zwar vasokonstriktiv auf die Gefäße. Untersuchungen zeigten aber, dass die Durchblutungsrate im Zahnfleisch durch das Rauchen angeregt wird. |
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Bornholmmethode ;
umfassendes
Kariespräventionsprogramm ;
http://www.dental.uni-greifswald.de/abteilung/kinder/bornholm.php
Borodontic Sonde
engl.: borodontic probe; in D wenig bekannte Sondenart zum Messen der
Taschentiefe mit einem vorher
eingestellten Druck;
Gentle Probe,
Sonde
Botulinustoxin
Botulinumtoxin A, (BTX-A), "Botox" engl.: botulinus toxin, botulismotoxin; das
starke Gift wird vom
anaeroben Bakterium
Clostridium botulinum produziert und verhindert die Freisetzung von Acetycholin
im synaptischen Spalt (Nervenübertragungsweg) und führt so zu einer Paralyse der
Skelett- und der glatten Muskulatur. Der Abbau erfolgt innerhalb von
drei Monaten. B. ist mittlerweile Therapie der Wahl bei zentral bedingten
spastischen Beschwerden. Was die Behandlung von Muskelschmerzen angeht, ist die
Datenlage bislang zumindest widersprüchlich.
Einsatz auch mit Minimaldosen in der kosmetischen Chirurgie und jüngst
erfolgreich bei Kiefergelenksluxationen (Ausrenkung des
Kiefergelenks) durch eine
wiederkehrende Injektion des B. in den
lateralen M. Pterygoideus. Eine
generelle Behandlung mit B. bei chronisch
myogen-orofazialen Schmerzen brachte in einer Studie kein positives
Ergebnis: Beachtliche Kosten bei hoher Abbruchrate sowie kein Anhalt für eine
Verbesserung der Schmerzen führten zu einem vorzeitigen Abbruch einer
kanadischen Studie.
Die Häufigkeit von Schlucken und Mundabwischen kann bei neurodegenerativen
Erkrankungen durch Infektion von Botulinum-Toxin A in die
Parotis-Speicheldrüsen um etwa 50
Prozent reduziert werden.
Für die zahnärztliche Ausübung einer Faltenunterspritzung stellt die
Bundeszahnärztekammer in 2011
folgendes klar (aus zm-online):
"Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hatte in seiner Sitzung am 13. April
2011 einstimmig folgende Stellungnahme verabschiedet: "Bei der Augmentation der
Lippen und/oder perioraler Falten handelt es sich um kosmetische Eingriffe, die
ärztliches, diagnostisches Fachwissen erfordern, um einer Gesundheitsgefährdung
durch den Eingriff vorzubeugen. Die Eingriffe sind daher als Heilkunde
anzusehen." Und weiter: "Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf
zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und
Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Der von der Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde umfasste Bereich erfasst das zum Mund gehörende Gewebe, das
heißt, den Mundinnenraum, begrenzt durch das Lippenrot." Die
Lippenunterspritzung sei deshalb vom Begriff der Zahnheilkunde umfasst und darf
von Zahnärzten ausgeführt werden. "Die Behandlung der Gesichtsoberfläche,
insbesondere der perioralen Falten oder der Naso-Labial-Falten gehört dagegen
grundsätzlich nicht zu den der Zahnheilkunde zugewiesenen Körperbereichen.""
bovin
bovinus, engl.: bovine; ein Rind betreffend. Gebräuchlich bei den
Knochenersatzmaterialien "boviner Herkunft" = Ersatzgewebe, welches von Rindern
(oder Kälbern) stammt und entsprechend aufbereitet wurde. Im Rahmen der BSE (bovine
spongiforme Enzephalopathie)-Diskussion von Laienseite aus skeptisch beurteilt.
Knochenersatzmaterialien
Bowen-Formel
engl.: Bowen's formula (1962 patentiert); nach dem Washingtoner Chemiker Bowen benannte
organische Formulierung "Bis-GMA" (Bisphenol-Glycidylmetacrylat;
Reaktionsprodukt von Bisphenol A und Glycidyl
Methacrylat, welches auftritt,
wenn UV-Licht oder eine
Katalysator-Paste zugeführt wird; später auch unter den Namen "Bowen Resin" o.
Bowen Monomer" bekannt), sog. "organische Matrix", welche bei
Zahnfüllungen (Komposites) mit
anorganischen Füllkörpern als "stabilisierende" Substanzen (z.B.: feingemahlener
Quarzsand von einer
im µm-Bereich liegenden Größe) angereichert wird. Der Verbund der Füllkörper mit
der organischen Matrix erfolgt über einen Haftvermittler in Form einer organischen
Silanverbindung. Grundlage der meisten heute (2014) gebräuchlichen
Komposites und
Versiegler.
Aufgrund der hohen Viskosität des Komplexes "Metacrylat-Füllstoffe" muss ein
Verdünner (Bisphenol A, in jüngerer
Zeit u.a.: TEGDMA) zugesetzt werden, was die mechanisch-physikalischen
Eigenschaften des Komposits
verschlechtert.
Ebenfalls von Bowen wurde der Begriff "Composite"
(engl. für "vielfältig" o. "zusammengesetzt") für den zahnärztlichen Bereich
geprägt.
Die Aufnahme von
Bisphenol (A) in hohen Dosen kann
im Tierversuch Östrogen-ähnliche Wirkungen
auslösen.
Bisphenol, Komposites, Komposite - "Toxizität"
Boxerschutz ,
Mundschutz
Boyd-Schiene ;
NTI TSS
| B-Punkt knöchernes Kinngrübchen, engl.: B point; tiefste Stelle der Einziehung zwischen der Vorwölbung der Alveolarfächer der mittleren unteren Schneidezähne und dem knöchernen Kinnvorsprung. Gilt als vorderes Ende der unteren apikalen Basis. |
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| Bracket Brackets, Häkchen, engl.: do. für Stütze, Träger; Befestigungselement für festsitzende kieferorthopädische Apparaturen ( B. werden verschiedenartig auf der Zahnoberfläche befestigt: Selbstklebend oder lichthärtend, auf Komposite- oder auf Glasionomerzement-Basis; die Befestigung erfolgt i.d.R. an den Außenflächen der Zähne. Bei sachgerechter Anwendung ist mit verschiedenen Zementen eine zufrieden stellende Befestigung von B. zu erzielen. Wichtig ist es vor allem eine Sauberkeit und Trockenheit bei der Zementierung, da dadurch unabhängig von der Wahl des Klebers die Haftkraft signifikant bestimmt wird. Naturgemäß stellen Brackets Karies-Prädilektionsstellen dar, was den Einsatz Fluorid-freisetzender Zemente auf Glasionomer-Basis befürwortet, da diese den Bereich rund um das B. besser remineralisieren. Neue "bioaktive" Zemente befinden sich erst in der Entwicklungsphase - so haben US-amerikanische Wissenschaftler einen neuen Kleber vorgestellt. Dieser soll Kalzium- und Phosphat-Ionen freisetzen, sobald er von saurem Speichel umspült wird. Die Methode wird als "mineralized tissue regeneration" bezeichnet. Als Grundlage des Zements dient amorphes Kalzium-Phosphat, gemischt mit Silikon oder Zirkonium. Bislang ist der neue Zement allerdings nur in in-vitro-Studien erfolgreich getestet worden, klinische Studien sind in Vorbereitung. Die Suche nach biokompatiblen und korrosionsbeständigen Legierungen hat in den letzten Jahren auch bei den B. aus Metall zu neuen Entwicklungen geführt. Neben nickelreduzierten Legierungen findet auch der Werkstoff Titan in Reinform oder als Ti-Al-Verbindung Verwendung. Die besonders aus kosmetischen Gründen bisweilen angewandte "Lingualtechnik" - die Brackets werden an der Innenseite der Zähne befestigt - hat neben den erwähnten kosmetischen Vorteilen aber auch entscheidende Nachteile:
Das Entfernen von Brackets wird als Debonding bezeichnet. Neben versch. konventionellen mechanischen Techniken (Abscheren/Absprengen mit speziellen Zangen) hat sich in jüngster Zeit bei keramischen B. das Wärme-Debonding (Erwärmung des Klebers) mit einem Nd:YAG-Laser mit Energien von 2 - 3 J bewährt. Eine gute Mundhygiene
ist bei dem Einsatz von B.
unabdingbar, da die natürliche Selbstreinigung durch
Mastkation erheblich
eingeschränkt ist. Weiter entstehen durch das Bebändern schwer zugängliche
Räume - durch Plaque in den Nischen
kommt es rasch zu Karies und
Zahnfleischentzündungen (
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bradytroph
"langsam im Stoffwechsel", engl.: bradytrophic; Gewebe mit dieser
Eigenschaft werden meist durch Diffusion aus der sie umgebenden
Körperflüssigkeit versorgt und weisen nur wenige bzw. keine
Blutgefäße auf. Beispiele für bradytrophe Gewebe sind Knorpel oder die
Augenlinse.
Brånemark
Implantat
nach dem schwedischen Anatom Professor B. benanntes enossales
Schraubenimplantat (engl.: screw-type implant)
in Form eines Zylinders aus Titan.
Anwendung seit ca. 40 Jahren (2006); inzwischen mit zahlreichen Modifikationen.
Das System gilt auch heute noch als das vielseitigste und meist angewandte
System der Welt.
http://download.nobelbiocare.com/
Professor B. gilt als einer der bedeutenden Pioniere der
neuzeitlichen Implantologie.
Implantat, Special:
Implantate
Brechreiz ,
Würgereiz
Breiten-Längen-Index , engl.: mandibul(oalveol)ar index;
Unterkieferindex
Breitstand , ungewöhnliche Bez. für eine
lückige Zahnstellung;
Lückengebiss, Wechselgebiss
| Brillenhämatom Lidhämatom, engl.: bilateral periocular hematoma, (bilateral) black eye; brillenartige, beide Augen umgebende dunkelblaue Ringe als Folge von Hämatomen; z.B. sichtbare Folge einer Schädelbasisfraktur. Ist nur eine Augenpartie betroffen spricht man von einem Monokelhämatom. |
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![]() Monokelhämatom |
Brinell ,
Härteprüfung
Brite Smile™-Verfahren
,
Bleichen
Bromelain
aus dem Stamm der Ananas gewonnene Cystein-Protease (Enzym)
mit blutverdünnender
und entzündungshemmender Wirkung.
http://www.bromelain.de/
BRON ; Abk. von Bisphosphonate Related
Osteonekrosis ;
Bisphosphonate
Brown Spot ,
Zeichen für eine zum Stillstand gekommene, z.T. ausgeheilte
Initialkaries;
White Spot
BRT
Abk. von: Basic Root Canal Treatment; in deutscher Übersetzung etwa:
" einfache, klinische effiziente
Wurzelkanalbehandlung. Von
einem "Wittener Team" um OA Dr. Rainer Jordan (Uni Witten-Herdecke) in Gambia
2006 entwickeltes Konzept einer "Wurzelkanalbehandlung unter schwierigen
Bedingungen", welches in zahnärztlich stark unterversorgten Ländern die Lücke
zwischen einer hochwertigen Wurzelkanalbehandlung und der sonst zwangsläufigen
Zahnextraktion schließen soll. Zur
Durchführung dieser Methode sollen entsprechende "Community Oral Health Workers (COHWs)"
zahnärztlich geschult und dann eigenverantwortlich eingesetzt werden. Diese
Aktion läuft in Abstimmung mit der Ethikkommission der
WHO und dem zuständigen
Gesundheitsministerium.
Grundlage der "einfachen" Wurzelkanalbehandlung ist die sog. "Grossman-Methode":
mit einem klar definierten Instrumentensatz wird die eröffnete
Pulpa entfernt und der Wurzelkanal
erweitert und gereinigt. In der selben Sitzung erfolgt die endgültige
Wurzelkanalfüllung. Sie
besteht aus einem zentralen
Guttaperchastift in Kombination mit einem von Grossman entwickelten
Zinkoxid-Eugenol-Zement als
Sealer. Der definitive Verschluss der
Kavität (koronaler Verschluss) erfolgt
schließlich mit einem
Glasionomerzement.
BRT könnte künftig das ART-Spektrum in unterentwickelten Ländern erweitern.
ART Technik
Bruchspaltabszess
Bruchspaltinfektion, engl.: abscessed fractured tooth ?, abscess in
the fracture gap;
Vereiterung im Bereich eines (meist offenen) Knochenbruchspaltes. Besonders dann im
Unterkiefer bei einem Kieferbruch anzutreffen, wenn bei einer
Kieferwinkelfraktur eine Weisheitszahnbeteiligung vorliegt: durch den offenen
Zugang zur Mundhöhle können Speichel und andere Verunreinigungen in den
Bruchspalt eintreten und so eine primäre Heilung verhindern. Kann bei
Nichtbehandlung zur Bruchspaltosteomyelitis
oder Pseudoarthrosen
führen.
Kieferbruch,
Weisheitszahn
| Brücke Brückenersatz, engl.: bridge, bridgework, fixed partial denture; festsitzender (Ausnahme: abnehmbare Brücke) parodontal abgestützter/getragener Zahnersatz welcher über Anker (i.d.R. Kronen) an Pfeilerzähnen befestigt wird. Dies hat zur Konsequenz, dass auf die B. einwirkende (Kau-)Kräfte - wie im natürlichen Gebiss - ausschließlich von den Pfeilerzähnen aufgenommen werden. Diese besitzen dazu eine unterschiedliche Eignung ( Eine Brücke besteht immer aus Brückenankern und Brückenzwischengliedern - dabei können als Anker natürliche Zähne oder Implantate (Implantatbrücke) bzw. eine Kombination beider dienen. Die klassische Indikation für diesen festsitzenden Zahnersatz besteht in der Versorgung einer Schaltlücke (Kennedy-Klasse III); ebenso zur Herstellung einer vollständigen Prämolarenokklusion mittels Extensionsbrücken (Freiendbrücke; Kennedy-Klasse I u. II). Die Einteilung der versch. Brückenarten kann unter mehreren Aspekten erfolgen:
Daneben kann noch unterschieden werden in:
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| Brücke
, abnehmbare herausnehmbare Brücke, Telekopbrücke, engl.: removable bridge, telescopic bridge, auf der Basis von Teleskopkronen (Doppelkronen) beruhende Brückenkonstruktion, welche an natürlichen Zähnen oder Implantaten als Brückenpfeiler verankert ist und vom Patienten zur Reinigung entfernt werden kann. Zusätzlich noch eine Unterscheidung in die bedingt abnehmbare Brücke, engl.: fixed-movable bridge, welche - konstruktionsbedingt (meist Verschraubung) - nur vom Zahnarzt entfernt werden kann. Großer Vorteil dieser Brückenkonstruktion ist neben der guten Reinigung und somit Schaffung guter mundhygienischer Verhältnisse, die Erweiterbarkeit der Brückenkonstruktion für den Fall, dass ein Brückenpfeiler krankheitsbedingt entfernt werden muss. Bei "normalen" Brücken ist in diesen Fällen meist eine (teure) Neuanfertigung erforderlich. Nachteilig ist häufig das durch die Doppelkronen bedingte stärke Auftragen der Brückenkonstruktion bzw. eine intensivere Präparation der Brückenpfeiler. |
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Brücke, geteilte; engl.:
sectional partial denture;
Stressgeschiebe,
Torsionsgeschiebe
Brückenanker , Brückenpfeiler, engl.:
anchored cap, bridge abutment;
Brücke
Brückengerüst, (Metall-)Gerüst,
engl.: bridge (metal) framework;
Metallkeramik
Brückenglied
Brückenzwischenglied, engl.: pontic; das Teil einer Brücke,
welches den (die) fehlenden Zahn (Zähne) ersetzt. Nach Form und Kontakt zum
Zahnfleisch unterscheidet man grob 5
versch. Arten:
keine Auflage (Schwebeglied;
Sanitary Pontic), bei welchem das B. keinen Kontakt zur Schleimhaut hat
("unterspülbar", hygienic
pontic); vom hygienischen Standpunkt her optimal, aber kosmetisch und
phonetisch ungeeignet
sattelförmige Auflage (
(full) ridge-lap pontic); die Auflage hat ca. die Größe des Querschnitts eines natürlichen Zahnes
(sog. "Flächenbrücke").
Gute funktionelle und kosmetische Eigenschaften, aber nur unzulänglich zu
reinigen; gilt als obsolet
modifizierte sattelförmige Auflage (modified
Ridge-lap Pontic); die Auflagefläche am Zahnfleisch ist zur besseren
Reinigungsmöglichkeit leicht konkav gehalten. Speisereste können sich festsetzen
bzw. ohne Hilfsinstrumente (z.B. Zahnseide,
Zahnstocher) schwere Entfernbarkeit derselben
punktförmige Auflage (labiale Facette; Ridge-lap Facing); gute Hygienefähigkeit, jedoch störendes Zungengefühl und
leichtes Festsetzen von (fasrigen) Speisen, unbefriedigende Kosmetik;
Tangentialbrücke
ovalförmige Auflage und Gestaltung des
Gliedes (Ovate Pontic); sehr guter kosmetischer und guter hygienischer Aspekt;
schwerer als die anderen Formen herzustellen (Größe des Ovals ist individuell
sehr verschieden)
Brücke
Spezial auf
Zahnwissen.de
Brückenpfeiler , Brückenanker, Pfeilerzahn; engl.: bridge abutment;
Brücke
Brünieren
engl.: burnishing; eigentlich: Verfahren zur Behandlung von
Metalloberflächen durch Herstellen einer dünnen Oxidschicht; in der
ZHK auch gebraucht für Kaltverformung eines
Metalls/einer Legierung durch "Anreiben"
im Rahmen einer
Politur oder Verarbeitung
(z.B. Brünieren einer Amalgamfüllung durch einen Kugelstopfer).
Finieren
| Bruxismus Knirschen und Pressen; engl.: (teeth) grinding, bruxism; ständiges Aneinanderpressen oder -reiben von Ober- und Unterkieferzähnen. B. wird als das parafunktionelle Pressen und Knirschen zwischen der oberen und unteren Zahnreihe definiert; es wird vermehrt als Folge von "emotionalem Stress" (negativer Stress = "Disstress") angesehen. Während dieser Tätigkeit werden extrem starke Kräfte über unterschiedlich lange Zeiträume ausgeübt. Bruxismus-Patienten können Presskräfte von 800 Newton (N) und mehr entwickeln, welche damit weit über den Kräften liegen, die beim Kauen auftreten (ein Gewicht von 1 kg entwickelt einen Druck oder Zug von 9,8 Newton). Diese biomechanische Belastung verursacht zahlreiche zahnärztliche Probleme wie Schmelzbeschädigungen, Überempfindlichkeit, parodontale Erkrankungen und Funktionsstörungen des Muskelapparates und der Kiefergelenke. Mindestens ein Drittel aller Erwachsenen knirscht zeitweise mit den Zähnen; rund achtzig Prozent der Betroffenen sind Frauen zwischen 30 und 45 Jahren. Psychischer Stress und emotionale Spannungen werden bereits seit Langem im Zusammenhang mit dem B. beschrieben. Es wurde auch beobachtet, dass das aggressive Beißen mit einer signifikanten Reduktion des Stress-induzierten Anstieges des Noradrenalinumsatzes im Gehirn, des DOPAC-Gehaltes im Striatum und der Verhinderung von Magen-Darmgeschwüren bei experimentellen Tieren einhergeht. Patienten, die nach eigenen Angaben sowohl nachts als auch tagsüber knirschen, haben ein deutlich höheres Risiko orofaziale Schmerzen zu entwickeln als Patienten ohne diese Angewohnheit. Auch das Kauen von Fingernägeln ( Eine ursächliche zahnärztliche Behandlung ist beim B. nicht möglich ( |
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Bruxofacette ,
Knirschfläche,
Schlifffacette
Buckley-Lösung
, Buckley-Mischung, (nach J. Buckley, Hollywood, 1873-1942),
Buckley's solution;
Formokresol
| Budget Budgetierung, Deckelung, Festbetrag, Plafond, engl.: do., or fixed amount; Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung: Für die Vergütung ärztlicher/zahnärztlicher Leistung wird von Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen ein fester Jahreshöchstbetrag (= Budget) in Raten als Gesamtvergütung an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen überwiesen, welche dieses Geld nach den Kriterien eines Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) an die Ärzte/Zahnärzte ausbezahlen. Die Höhe des B. resultiert meist aus den Durchschnittswerten vergangener Jahre und kann mit (sozial-politischen) Abschlägen oder Zulagen versehen werden. Etwa 70 Prozent der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für den zahnmedizinischen Sektor sind budgetiert (2010). Nur die Bereiche Zahnersatz und Individualprophylaxe für Kinder und Jugendlichen sind davon ausgenommen. Das insgesamt für zahnmedizinische Versorgung zur Verfügung stehende Honorarvolumen blieb in den letzten Jahren weitgehend konstant. Andererseits haben sich andere Faktoren ständig verändert: so stieg beispielsweise die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte jedes Jahr um ein bis zwei Prozent oder die Praxiskosten (z.B. Gehälter, Materialien, Mieten) stiegen stetig. All diese Faktoren müssen aber aus einem nahezu gleich bleibenden B. abgedeckt werden. So hat z.B. die Budgetierung im Jahr 2008 dazu geführt, dass die Zahnärzte in der GKV rein rechnerisch ca. 1,7 Mio. Patienten umsonst behandelt haben, da Leistungen mit einem Volumen von rund 148 Mio. Euro aufgrund von Budgetüberschreitungen nicht vergütet wurden. Für die einzelnen medizinischen Fachbereiche werden sog. sektorale Budgets gebildet. Kritiker sehen in B. eine erhebliche qualitätsmindernde Maßnahme in der medizinischen Versorgung, da eine Rationierung vorgeplant ist, denn unbegrenzte medizinische Leistungen mit begrenzten finanziellen Mitteln sind auf die Dauer betriebswirtschaftlich nicht erbringbar. Wenn auch mit einer Budgetierung kurzfristige politische "Sparerfolge" zu erzielen sind, löst dieses Vorgehen nicht auf Dauer die Strukturprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung und übt einen nur geringen Einfluss auf die Nachfrage medizinischer Leistungen und die Eigenverantwortung des Patienten für seine Gesundheit aus. Juristisch besteht schon seit vielen Jahren folgende Problematik: Jeder Gesetzlich Versicherte hat stets Anspruch auf eine angemessene Behandlung, die Honorare der Ärzte sind aber begrenzt. Weiter muss das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Haftungsrechtlich besteht aber nur dann eine Sicherheit, wenn stets das Optimale angeboten wird. Vergütungen für Zahnersatz nach der Regelversorgung unterliegen ab 2005 nicht mehr dem B. und werden auch nicht bei der Degression angerechnet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) geht aber davon aus, dass das bisherige Gesamtvolumen nicht überschritten wird. |
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Budlong-Klammer
,
Bonyhárd-Klammer
Bügelprothese
Teilprothese mit Sublingualbügel, engl.: connector prosthesis; Schlagwortbezeichnung für
eine Teilprothese dessen Prothesensättel mit
einem Stahlbügel (meist Sublingualbügel = unter der Zunge verlaufend)
miteinander verbunden sind.
Teilprothese
BuGO-Z
Abk. für BundesGebührenOrdnung - Zahnärzte
(zahnärztliche Gebührenordnung bei der Behandlung von
Privatpatienten), 1965 erlassen.
Wurde 1988 durch die GO-Z (88) abgelöst. Deren Vorgängerin war die
PREUGO (Preußische
Gebührenordnung, 1924) welche in der "Ex-DDR" noch bis zur Wende 1990
in großen Teilen galt.
GOZ
21 beispielhafte Leistungen im Vergleich BEMA 2011, GOZ 1988, ggf. GOZ 2012 und
Bugo-Z von 1965
bukkal
auch buccal, aber nicht: buckal, wangenwärts, engl.: buccal; Zahnfläche,
welche zur Wange hin (nach außen) gerichtet ist. Wird angewandt bei den
kleinen u.
großen Backenzähnen. Bei den
Schneidezähnen wird die gleiche Fläche mit labial bezeichnet. Oberbegriff
für beide Ausdrücke ist vestibulär.
Mundvorhof, Zahnflächen
Bukkalkorridor, engl.: ?; Schattenzone
zwischen Wange und Zahnreihen beim Lachen;
Ästhetikschablone
| Bulimie "Ess-Brech-Sucht"; vom griech. boulimia = "Ochsenhunger"; engl.: bulimia; gestörtes Essverhalten ("Ess-Störung") mit Heißhungeranfällen u. anschließend absichtlich herbeigeführtem Erbrechen, meist bei jungen Frauen zwischen 15 und 30 Jahren auftretend; seit 1980 als eigenständiges Krankheitsbild medizinisch beschrieben und dadurch gegen die Magersucht (Anorexie) abgegrenzt. Durch das häufige Erbrechen, aber auch durch spezielle Ernährungsgewohnheiten (z.B. viel saures Obst) und die zum Teil übertriebene Mundhygiene, um den Atemgeruch zu überdecken, kommt es zu einem erheblichen Verlust der Zahnhartsubstanz ( Untersuchungen zeigen, dass bei zehn Prozent der Mädchen und zwei Prozent der Jungen bulimische Verhaltens- und Denkweisen festzustellen; vor allem bei der B. ist das Alter der Ersterkrankten um etwa drei Jahre auf 15- bis 16-Jährige gesunken (2005). Risikofaktoren für Essstörungen sind u.a. ein instabiles Selbstwertgefühl sowie ein ausgeprägtes Schlankheitsideal; oft spielt auch das private Umfeld (Familie) eine entscheidende Rolle. Eine krankhaft gesteigerte Nahrungsaufnahme wird als Polyphagie bezeichnet. In Deutschland leiden etwa 3,7 Millionen Menschen unter Untergewicht (2009). Davon sind 100.000 an Magersucht und 600.000 an B. erkrankt. |
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Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen; historisch, da durch das
GKV-Modernisierungs-Gesetz
(GMG) Ende 2003 aufgelöst
Gemeinsamer
Bundesausschuss
Bis Ende 2003 galt: Gesetzlich geregeltes Gremium nach dem
SGB V , §92: Paritätische
Besetzung der Mitglieder Zahnärzte, Krankenkassen und Unparteiische (einem
unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, neun
Vertretern der Ärzte, drei Vertretern der Ortskrankenkassen, zwei Vertretern der
Ersatzkassen, je einem Vertreter der Betriebskrankenkassen, der
Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie der
knappschaftlichen Krankenversicherung. Über den Vorsitzenden und die zwei
weiteren unparteiischen Mitglieder sowie über deren Stellvertreter sollen sich
die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Bundesverbände der Krankenkassen,
die Bundesknappschaft und die Verbände der Ersatzkassen einigen). Zuständigkeit
für die Festsetzung von Richtlinien zur Sicherung der vertragszahnärztlichen
Versorgung (zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit
Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlung, Maßnahmen zur Früherkennung von
Krankheiten, Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
Bedarfsplanung usw.). Enge Verzahnung mit dem
Erweiterten
Bewertungsausschuss.
Bewertungsausschuss der Ärzte
und Krankenkassen, Gesetzliche
Versicherung, Sozialgesetzbuch
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM);
http://www.bfarm.de/
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
BMV-Z, engl.: etwa: federal basic agreement for dentists;
erstmals 1962 zwischen der KZBV und den
Bundesverbänden der Primärkassen abgeschlossener Vertrag (
BMV-Z). Dieser enthält
ausführliche Vorschriften über Umfang, Art und Durchführung der
kassenzahnärztlichen Behandlung, sowie Vorgaben für die zu verwendenden
Formulare. Teil davon ist der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (
BEMA-Z).
Er ist das Leistungsverzeichnis, nach dem die Leistungen für Versicherte der
Primärkassen vergütet werden.
Die Ersatzkassenverbände (VdAK
= Verband der Angestellten Krankenkassen und AEV = Arbeiter-Ersatzkassenverband;
Auflösung des AEV ab 2009)
haben einen eigenen Vertrag mit der KZBV
geschlossen: Den Ersatzkassenvertrag (EKVZ). Er ähnelt in Art und Umfang dem
B. .
Bundesmantelvertrag und Ersatzkassenvertrag beinhalten weiter Vereinbarungen
über die Bildung von Ausschüssen (z.B.
Prüfungsausschüsse),
Arbeitsgemeinschaften (z.B. Jugendzahnpflege)
und beschließen die Anlagen zu den Verträgen (u.a. Formulare).
Der „Bundesmantelvertrag Zahnärzte“ (BMV-Z) gilt für Primärkassen, und der
„Ersatzkassenvertrag Zahnärzte“ (EKV-Z) entsprechend für die Ersatzkassen. Aus
dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ergibt sich aber die
Notwendigkeit, beide Verträge zusammenzuführen; entsprechende Arbeiten laufen
seit
2010, waren aber 2014 immer noch nicht abgeschlossen.
Bundesmantelvertrag -
Zahnärzte (BMV-Z, 1.4.2014)
Ersatzkassenvertrag -
Zahnärzte - (EKVZ, 1.4.2014)
Download:
Abkommen KZBV mit Unfallversicherungsträgern (Stand 1.1.2012) oder
© KZBV
Angestellter Zahnarzt,
Ersatzkassen, Gesamtvergütung,
Prothetik-Einigungsausschuss,
Zweigpraxis
Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung, BMGS, "Bundesgesundheitsministerium",
engl.: Federal Department of Health (and social security); der erste
Dienstsitz ist in 53121 Bonn, Am Propsthof 78a, der zweite Dienstsitz in
Berlin, Wilhelmstrasse 49
http://www.bmg.bund.de
Bundesverband der Kinderzahnärzte ;
BuKiZ ;
http://www.kinderzahnaerzte.de
Bundeszahnärztekammer
BZÄK, 1953 als BDZ gegründet; engl.: German Dental Association;
freiwilliger Zusammenschluss (e.V.) der Zahnärztekammern der Länder. Beigeordnet
ist der BZÄK ein
Wissenschaftlicher Beirat und ein
Consilium.
Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, Vizepräsidenten: Prof. Dr.
Dietmar Oesterreich, Prof. Dr. Christoph Benz (2012)
http://www.bzaek.de
Consilium,
Jahresbericht-2009,
Produktsicherheitsrat,
Zahnärztekammer
Daten und Fakten 2011
Bündnis Gesundheit 2000
engl.: "Alliance Health 2000"; 2000 gegründeter, lockerer
Zusammenschluss von im Gesundheitswesen tätiger Verbände. Es repräsentiert die Gesundheitsberufe
in Deutschland sowie die 4,1 Millionen direkt und indirekt im Gesundheitswesen
Beschäftigten undhat das Ziel, die Bevölkerung über die gravierenden Folgen
verfehlter Strukturpolitik im Gesundheitswesen aufzuklären und neue Perspektiven
für die Patientenversorgung und Lösungswege für eine Weiterentwicklung des
Gesundheitssystems aufzuzeigen.
Bundeszahnärztekammer
Bupivacain
(Bubivacain), Carbostesin®; ähnlich wie Ropivacain (Naropin®)
ein therapeutisches Lokalanästhetikum mit langer Wirkungszeit (~ 6 Std.).
Die Wirkung tritt durch vollständige Blockade der Na-Kanäle sofort ein und hält
für mehrere Stunden an. Einsatz, um eine Schmerzchronifizierung zu vermeiden und
dem Patienten eine Erholungspause zu geben. B. ist kardiotoxisch,
und kann systemisch zum Herzstillstand führen (Voraussetzung einer vorhandenen
Notfall- und Reanimationsausrüstung); bei zahnärztlich injizierten Mengen dürfte
diese Nebenwirkung nicht von Bedeutung sein.
Unter der Anwendung von B. als Anästhetikum bei der
Weisheitszahnentfernung, kann eine
signifikante Reduzierung der postoperativen Schmerzen erreicht werden.
Ein Enantiomer (Stereoisomer, d.h. die räumlichen Strukturen verhalten sich wie
Bild und Spiegelbild) von B. ist Levobupivacain, welches eine
geringere Toxizität bei gleicher anästhetischer Potenz aufweist. Die Anwendung
dieser Substanz in der ZHK ist bisher (2006)
noch wenig untersucht.
Heilanästhesie,
Lokalanästhetika
Bürgerversicherung
Synonym: "Erwerbstätigenversicherung";
eine der diskutierten Lösungsvorschläge (
Kopfpauschale, Punkt 2.) ) zur
Beseitigung des chronischen Defizits in der
Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Darunter ist die Einbeziehung aller
erwerbstätigen Bürger - also auch von
Freiberuflern, Selbstständigen und Beamten - in die Versicherungspflicht zur Kranken- und
Rentenversicherung zu verstehen. Gleichzeitig soll die
Bemessungsgrundlage durch
Ausweitung auf Zinserträge, Mieteinnahmen und Aktiengewinne erweitert werden, um
höhere Beitragssätze zu vermeiden und gewünschte fiskalische Auswirkungen zu
verstärken.
Die
Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben; die
Versicherungspflichtgrenze fällt weg.
Man verspricht sich durch die B. eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis, damit
mehr Einnahmen und unterm Strich eine Entlastung der GKV. Alternativ dazu wird
die Kopfpauschale diskutiert, bei der alle Versicherten – also auch bislang
beitragsfrei mitversicherte Ehefrauen – etwa 200 Euro monatlich (unabhängig vom
Einkommen) bezahlen müssen.
Zu den Auswirkungen/Belastungen lässt sich sagen: Wer zu den
Besserverdienern gehört, fährt mit der B. schlechter. Die Grenze liegt
bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 50.000 Euro. Untere und mittlere
Einkommensschichten dagegen werden von den
Kopfpauschalen stärker belastet.
Einzelleistungsvergütung,
Gesamtvergütung, Gesundheitsreform (ab
2004), Kopfpauschale
Burning Mouth Syndrome
BMS auch BSMO, Mundbrennen; als multifaktorielles Geschehen
betrifft es besonders Frauen zwischen 40 u. 50 Jahren mit einer hohen
Prävalenz und Personen
über 60. Betroffen sind meist die
vorderen 2/3 der Zunge, der harte
Gaumen und die Lippen. Hier äußert sich BMS als brennendes, wundes
Gefühl, manchmal auch verbunden mit Kribbeln oder Jucken; während morgens noch
relativ wenige Beschwerden vorhanden sind, können sich diese tagsüber bis hin zu
stechenden Schmerzen steigern. Viele BMS-Patienten (66%) klagen zudem über
Mundtrockenheit und Geschmacksstörungen. Seltener sind das
Zahnfleisch, der Mundboden und der weiche
Gaumen betroffen. Begleitet ist das BMS meist von Angstzuständen,
Depressionen, Diabetes, Anämie und Mangelerscheinungen (Eisen,
Folsäure,
Vitamin-B-Komplex) sowie bestimmte orale Dysfunktionen (Bruxismus,
Zungenpressen). I.d.R. ist im Mund kein krankhafter Befund feststellbar; auch
Laborwerte zeigen keinen auffälligen Befund.
Eine rein symptomatische Therapie erfolgt meist durch die Gabe
eines Vitamin-B-Komplex oder
Natriumsalicylat. Ursächliche Behandlungen setzen meist eine
Psychotherapie als Grundtherapie ein. Behandlungen können sich über Jahre
erstrecken.
Morbus, Natriumsalicylat, Prothesenstomatitis,
Prothesenunverträglichkeit, Psychosomatik, Xerostomie,
Zungenbrennen
Burn-out-Syndrom
Burnout
= Ausgebrannt = Zustand physischer und psychischer Erschöpfung; „chronischer
Erschöpfungsprozess, der durch eine emotionale Verstrickung mit Arbeit
gekennzeichnet ist und der schließlich zu klar definierten Krankheiten führen
kann, wie etwa Depression, Angststörungen, Herzinfarkten oder auch chronischen
Schmerzsyndromen“ (Dr. Unger, Facharzt für Psychiatrie und
Psychotherapie/Gatterburg, 2012).
Insbesondere Frauen und Menschen in erzieherischen und
therapeutischen Berufen sind von einem B. betroffen. Bislang fehlt jedoch eine einheitliche
Definition, was derartige epidemiologische Schätzungen erschwert. Weder die
Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) noch das Diagnostische
und Statistische Handbuch psychischer Störungen (DSM-IV) führen B. als
eigenständiges Krankheitsbild. Trotzdem wird die Diagnose anhand bestimmter
Symptome gestellt und behandelt, oft auch unter anderem Namen, z.B. Depression.
Stress
Burn-out in der Zahnarztpraxis
Bürstenabstrich ,
Bürstenbiopsie
auch: "Bürstentest", engl.: brush
biopsy; für die Zahnarztpraxis entwickeltes non-invasives
("unblutiges") Verfahren zur Früherkennung von bösartigen
Schleimhauterkrankungen (bzw. deren Ausschluss) als erster diagnostischen
Schritt im Rahmen des Monitorings von Mundschleimhautschädigungen (
Präkanzerosen). Damit können
diagnostische Fehleinschätzungen frühzeitig erkannt und entsprechende Schritte
eingeleitet werden.
Mundhöhlenkarzinom
Früherkennung rettet Leben: Möglichkeiten und Grenzen der Bürstenbiopsie
Patienteninformation "Bürstenbiopsie"
www.buerstenbiopsie.de
Burstone Linie , engl.: Burstone Line;
ästhetische Verbindungslinie bei der Profilbeurteilung; entspricht der
Mundtangente
Bürsttechnik ; engl.: brushing
technique;
Zahnbürstmethoden
BuS - Dienst
Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung/Beratung; gesetzlich
vorgeschriebene Einrichtung der
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durch die beiden
Unfallverhütungsvorschriften VBG 122, "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und VBG
123 "Betriebsärzte"; verbindlich für alle Zahnarztpraxen nach dem
Arbeitssicherheitsgesetz. Durch diese Unfallverhütungsvorschriften wird der
Praxisinhaber verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums seine Praxis in
einem von der Anzahl der Beschäftigten abhängigen Umfang überprüfen zu lassen.
Betreuungskonzepte hierzu bestehen bei den den
Landeszahnärztekammern und bei
der Berufsgenossenschaft.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Druckbehälterverordnung,
Praxisbegehung,
Röntgenverordnung
Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen (2012)
| BVAZ Berufsverband der Allgemeinzahnärzte e.V., engl.: professional association of general dentists; er ist der freiwillige Zusammenschluss und die Vertretung der allgemeinzahnärztlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland und vertritt deren Interessen z.B. gegenüber Politik, Versicherern und Fachverbänden wie auch in der breiten Öffentlichkeit. Gegründet am 10.12.2005 in München als Reaktion auf die vermutete zunehmende Entfremdung der Hochschule von der real existierenden, fachgebietsübergreifenden Zahnheilkunde. |
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BZÄK
Bundeszahnärztekammer, engl.: German Dental Association;
freiwilliger Zusammenschluss (e.V.) der Zahnärztekammern der Länder;
http://www.bzaek.de
Consilium,
Produktsicherheitsrat,
Zahnärztekammer
Daten und Fakten 2009
BZK
Bezirkszahnärztekammer, engl.: Regional Dental Association; in
einigen Bundesländern bestehende, historisch gewachsene Untergliederungen der
Landeszahnärztekammern mit
eingeschränkten Hoheitsrechten.
BZÖG
Bundesverband der Zahnärzte des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes; ein
Zusammenschluss der vorwiegend in den Gesundheitsämtern tätigen Zahnärztinnen
und Zahnärzte.
Die Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) leisten seit Jahren
präventive Arbeit in Schulen und Kindergärten. Durch die Kontinuität in dieser
Arbeit konnte, zusammen mit anderen Einflussfaktoren, eine deutliche Reduktion
der Karies auf ein europäisch niedriges Niveau bei den Kindern und Jugendlichen
erreicht werden.
DAJ,
Gruppenprophylaxe
www.bzoeg.de
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[
Autor:
Dr. Klaus de Cassan
]
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