Zahnersatz
aus Deutschland in Ihrer Zahnarztpraxis
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ist auch heute die überwiegende Versorgungsform, obwohl die
weiter unten beschriebenen Arten schon seit Jahren für jeden
Patienten möglich sind. Im Wesentlichen sind es folgende Gründe,
welche für diese meist praktizierte Versorgungsform sprechen:
- Die Ausbildung zum Zahnarzt bzw. Zahntechniker beträgt viele
Jahre und ist an strenge
Qualitätskriterien geknüpft. Eine
ständige Fortbildung ist für beide Berufsgruppen nicht nur
selbstverständlich, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
- Ihre Zahnarztpraxis kennen Sie meist von Kindheit an, und
"Ihr Zahnarzt" kennt Sie. Man weiß, wie Sie reagieren, was für
Wünsche Sie haben und man möchte Sie nicht zuletzt noch viele
Jahre zu einem der zufriedenen Patienten zählen.
- Jeder Zahnarzt hat seine eigene Handschrift, jedes
Zahnersatzlabor ebenso. Eine Zusammenarbeit ist über Jahre
gewachsen, man kennt die Stärken und Schwächen des Anderen, man
ist ein Team und
eine persönliche Kontaktaufnahme ist problemlos und ohne
Zeitverzögerung machbar. All dies trägt zu einer zusätzlichen
Qualität und Patientenzufriedenheit bei.
- Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie und
Reglementierungen, die leider auch vor der Zahnmedizin nicht
halt machen. All diese Dinge haben aber für Sie einen
eindeutigen Vorteil. Sie erhalten einen qualitativ hochwertigen
Zahnersatz, der auch noch nach der Fertigung strengen
medizinischen Regeln und juristischen Gesetzen unterworfen ist.
Ebenfalls sind die Gebühren festgeschrieben: So unterliegt das
Zahnarzthonorar der amtlichen Gebührenordnung
(GOZ)
bzw. gesetzlichen Festsetzungen (BEMA);
die zahntechnischen Leistungen und Preise der Höchstpreisliste
BEL
II.
- Auch nachdem der
Zahnersatz fertig gestellt wurde ist es
relativ einfach, etwaige
Reklamationen anzubringen und beheben
zu lassen. Es gibt keine langen Wege und wenn mal alles schief
laufen sollte: Haftungsrechtlich sind Sie ohne WENN und ABER auf
der sicheren Seite.
- Deutschland ist eines der Höchstlohnländer der Welt und
Zahnersatz ist eine aufwendige Maßarbeit, an der sich wenig
rationalisieren lässt. Weiter soll Zahnersatz unsichtbar sein
bzw. höchsten ästhetischen Ansprüchen genügen. All dies ist
häufig nur durch einen direkten Kontakt
Zahnarzt-Zahntechniker-Patient möglich und hat natürlich auch
seinen Preis.

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Zahnersatz
aus dem Ausland in Ihrer Zahnarztpraxis
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Anteile nach
Ländern - 2009 |
- Das Wort "Ausland" ist ein dehnbarer Begriff und bezieht sich
beim
Zahnersatz meist auf Fertigungsstätten in Fernost, da hier das
Lohnniveau noch besonders niedrig ist und die angefertigte Arbeit
nicht deswegen minderwertig sein muss. Der Automobilsektor hat es
vor Jahrzehnten der deutschen Industrie vorgemacht, dass Fahrzeuge
aus "gelber Produktion" zu den qualitativ besten auf dem Markt
gehören.
Bedenkt man, dass die Zahnersatzgesamtkosten zu 60-70 % aus
Material- und Laborkosten bestehen (
Kosten: festsitzender Zahnersatz
), so lässt sich hierbei auf den
ersten Blick ein erheblicher Teil der Kosten sparen, ohne dass der
Patient weite Wege in Kauf nehmen muss.
- Die Versandwege und Versandzeiten sind entsprechend weit und
lang. Dies muss bei einem normalen Arbeitsablauf und einer
Standardtherapie nicht unbedingt störend sein, kann aber dann zu
erheblichen Problemen führen, wenn einmal nicht etwas auf Anhieb
passt, wenn bei größeren Arbeiten mehrere
Zwischeneinproben
notwendig sind und wenn es auf kosmetische Feinheiten ankommt, die
nur individuell im
zahntechnischen Labor am Patienten gelöst werden
können. Gerade im sichtbaren Bereich sind Zahnarzt und Patient
besonders kritisch, wenn es ein gelungener Ersatz sein soll.
-
Zahnersatz deutscher Fertigung ist strengen Herstellungs- und
Materialkriterien unterworfen. Bei Auslandszahnersatz ist dies nicht
gesetzlich vorgeschrieben. Viele der ausländischen Anbieter haben
inzwischen ihre Konsequenz daraus gezogen und arbeiten nach zertifizierenden DIN-Normen. Zusätzlich bestehen in Deutschland sog.
Importlabore, welche dem Zahnersatz ein "Made in Germany Finish"
verleihen, auch bei Reklamationen entsprechend zur Seite stehen und
notfalls auch haften. Ein direkter Import "Zahnarzt - ausländische
Fertigungsstätte" ist seltener, wenn wohl auch der
kostengünstigste.
- "Ausland" ist nicht gleich Ausland und so verhält es sich dann
anders, wenn damit das "EU-Ausland" gemeint ist. Hier ist nach
EU-Recht vieles verbindlich für alle Mitgliedsländer geregelt und
das
Labor bei juristischen Auseinandersetzungen greifbar - die teils
langen Wege bleiben aber bestehen und mit dem Preisvorteil wird es
von Jahr zu Jahr weniger.
- Für Sie als Patient ist immer "Ihr Zahnarzt" der alleinige
Ansprechpartner! Wobei damit eine deutsche Zahnarztpraxis gemeint
ist. Zahlreiche Verträge und Schutzmaßnahmen bedingen für Sie, dass
Sie sich bei Reklamationen und Unverträglichkeiten nur an diese
Praxis halten müssen - "Ihre Praxis" muss für die Arbeit Ihnen
gegenüber über Jahre gerade stehen. Woher diese Arbeit stammt, soll Ihnen von
dieser Seite her im Prinzip egal sein, vor allem dann, wenn sich ein
Großteil der Laborkosten sparen lässt.
- Aus dieser Verantwortung heraus können Sie aber keinen Zahnarzt
zwingen, in einem für ihn fremden Labor arbeiten zu lassen. Wenn Ihr
Zahnarzt nicht von der Güte der angelieferten Arbeit überzeugt ist,
so ist es korrekt, wenn er ein derartiges Ansinnen ablehnt.

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Dentaldiscounter
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- Eine bekannte
Optikerkette
macht es mit Ihren Brillen seit Jahrzehnten vor, dass es auch ohne große
Zuzahlungen geht und man trotzdem damit "chic sehen" kann. Dies lässt
natürlich Überlegungen in Richtung
Zahnersatz aufkommen und hat einige
Anbieter - von den Medien groß gefeiert - auf den
Plan gerufen. Doch Brille ist nicht gleich Zahnersatz: Eine Sehhilfe
können Sie sich wieder alleine von der Nase nehmen und meist ohne
größere Schwierigkeiten bei einem Konkurrenten neu anfertigen lassen.
Bei einem Zahnersatz geht dies in der Regel nicht so einfach, denn der
meiste Zahnersatz ist fest eingesetzt und so ohne größere Eingriffe nicht
wieder entfernbar. Und selbst herausnehmbarer Zahnersatz bedarf bei
einer Neuanfertigung erheblichen Eingriffen - von den Kosten ganz zu
schweigen.
- Dentaldiscounter versprechen gern in ihrer Webung "Zahnersatz zum
Nulltarif" und verschweigen dabei, dass dies unter
betriebswirtschaftlichen Aspekten nur dann zutreffen kann,
wenn es sich um die Grundversorgung (Regelversorgung)
handelt und zusätzlich die höchste
Bonusstufe vorliegt, wollen sie
selbst nicht mit Roten Zahlen arbeiten. Für Zusatzleistungen, z.B. wenn
statt einer Metallkrone eine zahnfarbene Krone aus Keramik eingesetzt
werden soll, muss auch hier dazu bezahlt werden. Insider behaupten,
dass gerade mit diesen Zusatzleistungen das eigentliche Geschäft gemacht wird.
- Weiter sollte vor der Behandlung unbedingt abgeklärt werden,
woher der
Zahnersatz stammt und welchen deutschen
Qualitätskriterien er
entspricht. Denn ist erst einmal der Zahnersatz im Mund, so ist eine
berechtigte Reklamation bzw. Neuanfertigung auf Grund von
Materialmängeln immer mit einem erheblichen Eingriff verbunden - dies
gilt übrigens auch für auf konventionellen Anfertigungsweg eingegliederten
Zahnersatz.
- Die
KZV-Berlin schreibt im Oktober 2007 zu dieser Problematik:
"Zahnersatz zum “Nulltarif” heißt es werbewirksam immer wieder von
Anbietern aus der Dentalbranche. Dabei wird suggeriert, dass Patienten
den Zahnersatz gänzlich umsonst bekommen. Hier heißt es genau hinsehen,
denn oft trügt der Schein und der Nulltarif gerät zur Mogelpackung. Die
KZV weist darauf hin, dass sich derartige Angebote in der Regel
lediglich auf die
Regelversorgung
beziehen. Das heißt konkret: Brücken und Kronen aus Nichtedelmetall (im
sichtbaren Frontzahnbereich weiß verblendet, im Seitenzahnbereich
metallfarben) oder etwa herausnehmbaren Zahnersatz mit
Klammerbefestigung. Und: Voraussetzung hierfür ist ein regelmäßig
geführtes Bonusheft über 10 Jahre und ein damit einhergehender Bonus von
30 Prozent. Versorgungsformen wie Implantate, Inlays oder
ollkeramikbrücken fallen in den Bereich der Eigenleistungen. Vergessen
wird dabei oft, dass diese Lockangebote nur zustande kommen, weil der
Zahnersatz in Billiglohn-Ländern wie Polen, Türkei oder China
hergestellt wird, und dies zum Teil unter fragwürdigen sozialen oder
hygienischen Bedingungen. Angesichts der dieses Jahr notwendig
gewordenen Rückrufaktionen von in China hergestelltem und mit
Giftstoffen versehenem Kinderspielzeug und Zahnpasta wird deutlich, wie
kritisch dieses Thema zu behandeln ist. Hier ist auch abzuwägen,
inwieweit sich einzelne Krankenkassen fahrlässig verhalten, indem sie
ihren Versicherten unverblümt zu Billigzahnprodukten aus dem Ausland
raten. Auch, wenn man globalisierte Produktionsbedingungen nicht
ausblenden kann, aber Nulltarif gibt’s eben selten zum Nulltarif".
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1 - 2 - 3,
wer bietet weniger?
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- Die Idee ist auf den ersten Blick bestechend:
Sie gehen als gesetzlich versicherter Patient in eine
Zahnarztpraxis, lassen sich Ihr Gebiss untersuchen und bei einem
notwenigen
Zahnersatz verhalten Sie sich so, als wollten Sie diesen
Zahnersatz auch in dieser Praxis anfertigen lassen. Aber statt nach
Prüfung durch die Krankenkasse den erforderlichen
Heil- und Kostenplan wieder in die Praxis zurückzubringen und entsprechende
Termine zu vereinbaren, stellen Sie diesen ins Internet und fragen
anonym nach "Wer macht es billiger?". Dieses Vorgehen ist
nach Gesetzeslage
legal und verursacht meist keinerlei Kosten, denn die aufwendige Aufstellung
des Planes ist gratis für Sie und entsprechende Internetportale sind für Sie
als Nachfrager kostenlos.
- Ab 2006 sind im Internet Auktionsportale
aufgetaucht, die Ihre Daten anonymisiert der Öffentlichkeit
zugänglich machen. Hier warten Sie nun darauf, dass eine andere
Zahnarztpraxis Ihren Eigenanteil unterbietet, eine weitere
vielleicht noch günstiger ist - und schlagen dann zu. Sie bekommen
die Adresse, von der Sie eine günstigere Kostenzusage haben und
begeben sich in Behandlung - wenn Sie Glück haben, liegt die Praxis
in Ihrem Umfeld. Vorab haben Sie sich noch zusätzlich über die
"Qualität der Zahnarztpraxis" auf dem entsprechenden Portal
informieren können, nach dem Motto "zufriedene Patienten empfehlen
weiter". Es versteht sich von selbst, dass Sie fast ausschließlich
positive Beurteilungen zu sehen bekommen, ja manchmal hat es fast
den Eindruck, dass all die Spitzenkönner und Superzahnärzte nur auf
einem solchen Portal zu finden sind. So oder ähnlich läuft es bei
den meisten Versteigerungen ab - wenn Sie so wollen, ein umgekehrtes Ebay.
- Zahnärztliche Experten und Berufsverbände haben gegen ein
derartiges Vorgehen große Bedenken, wenn auch der
Bundesgerichtshof derartige Einrichtungen vom Prinzip her
sanktioniert hat. Der Hauptkritikpunkt setzt nicht
am Preis, sondern an der Tatsache an, dass die bietende
Zahnarztpraxis auf etwas bietet, was sie nur von den Internetdaten
her kennt. Was fehlt, ist die persönliche Untersuchung, die
persönliche Kenntnis des Patienten und seiner Erwartungshaltung an
den
Zahnersatz. Grundlegende Dinge, wie Gesundheitszustand oder
mögliche Materialunverträglichkeiten können nur schwer über einen
formularmäßigen Behandlungsplan vermittelt werden. So kann es dann
auch vorkommen, dass nach persönlicher Augenscheinnahme Umplanungen
vorgenommen werden müssen oder Sie nach genauerer
Aufklärung doch
andere Vorstellungen von Ihrem späteren Zahnersatz bekommen. Das
vermeintliche Schnäppchen relativiert sich.
- Wie können derartig günstige Angebote überhaupt zustande kommen?
Allein schon die Wahl der Edelmetall-Legierung kann einen Preis
erheblich drücken und wie weiter oben schon erwähnt, können
ausländische Quellen beim Bezug des Werkstückes ebenfalls eine
erheblich Minderung bewirken. Und nicht zuletzt greifen auch die
marktwirtschaftlichen Regeln von Angebot und Nachfrage.
Es besteht bei derartigen Preisvergleichen immer die große Gefahr,
dass "Äpfel mit Birnen" verglichen werden können, und Sie als
Patient können vieles nicht beurteilen, sondern müssen dem Rat eines
Fachmannes vertrauen. Fragt sich nur, wer der Richtige ist? Und nicht zuletzt wollen diese Portale auch ihren wirtschaftlichen
Nutzen aus Ihrer Zahnlücke ziehen. Wenn die Ersteigerung für Sie
kostenlos ist, wer zahlt dann?
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Zahnersatzbehandlung
im Ausland - "Zahntourismus"
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- Die Möglichkeit dazu besteht schon seit Jahrzehnten, ohne dass
bisher eine nennenswerte Nachfrage eingesetzt hätte. Dies liegt gewiss
nicht an der Zahnbehandlung selbst, denn auch außerhalb Deutschlands
wird dem jeweiligen Land angepasste, solide Zahnheilkunde
betrieben. Dadurch dass vielerorts eine günstigere Preisstruktur
herrscht, kann auch billiger angeboten werden. Und befindet sich das
Reiseland innerhalb der EU, so müssen die gesetzlichen Krankenkassen das
bezuschussen, was es für die Standardversorgung
(Regelversorgung) auch
in Deutschland gibt. Es versteht sich aber von selbst, dass die Kasse
nicht auch noch die Reisekosten und die Übernachtungen übernimmt.
Wünschenswert ist weiter, dass in der Auslandspraxis in einer für Sie
nachhaltig verständlichen Sprache gesprochen wird, denn gerade im
medizinischen Bereich können Sprachbarrieren ein echtes Hindernis sein,
wenn Sie etwas anderes meinten als Ihr Behandler verstanden hatte.
- Einen Urlaub im Ausland können Sie als gesetzlich Versicherter nicht
ohne Weiteres auch für die Erneuerung des Zahnersatzes nutzen.
Jedenfalls muss die Krankenkasse ihren Festzuschuss auch für die
Behandlung im EU-Ausland nur zahlen, wenn sie zuvor einen entsprechenden
Heil- und Kostenplan gebilligt hat. (Urteil des Bundessozialgerichts
(BSG, 6/2009)).
- Es ist nicht nur eine Geschmacksfrage, ob Sie sich im Urlaub auch
noch einer aufwendigeren Zahnbehandlung unterziehen wollen, sondern der
Urlaub sollte primär der Erholung und Entspannung dienen.
Zahnarztbehandlungen haben von Natur aus selten derartige Vorzüge. Hinzu
kommt, das bei Zahnersatzbehandlungen häufig vorbereitende Maßnahmen
durchgeführt werden müssen und fast immer eine Nachkontrolle
erforderlich ist. Hierdurch kann schnell ein Zeitdruck aufgebaut oder es
müssen Kompromisse in Kauf genommen werden, die der
Qualität der Arbeit
nicht gerade zuträglich sind.
- Die Rechtslage ist in den Ländern der EU für Sie klar geregelt. Nur
wenn etwas schief geht: Der Gerichtsstand ist das Land der
Zahnarztpraxis, die Gerichtsprache und -gepflogenheiten sind die des
EU-Auslandes. In Nicht-EU-Ländern gelten ganz unterschiedliche Gesetze, die
auch für einen Fachmann nur schwer zu durchschauen sind. Hier dürften
Sie häufig ein echtes Problem bekommen, wenn der
Zahnersatz nicht zur
Zufriedenheit ausfällt und von Kulanz keine Rede mehr ist.
- Nicht jede Zahnersatzarbeit muss auf Anhieb passen. Dies ist im
Ausland wie auch in Deutschland so. Nur: Daheim wird mit Ihnen ein neuer
Termin ein paar Tage später vereinbart, im Ausland kann daraus eine
unfreiwillige Urlaubsverlängerung resultieren. Der Preisvorteil ist dann
rasch aufgezehrt und der Urlaub ist auch kein richtiger mehr, wenn zu
Hause Ihr Arbeitgeber die unfreiwillige Verlängerung gar nicht so gut
findet.
- Fast jeder größerer
Zahnersatz bedarf nach Tagen bis Wochen noch
geringfügiger Korrekturen, soll er auf Dauer optimal angepasst sein.
Derartige Verrichtungen sind bei Ihrer "Praxis um die Ecke" kein
Problem, können aber im anderen Fall eine weitere "Urlaubsreise"
erforderlich machen.
In Notfällen wird Ihnen selbstverständlich mit Ihrem Urlaubszahnersatz
auch daheim geholfen. Dies bezieht sich aber nur auf die akute
Schmerzbeseitigung. Umarbeitung oder ähnliches von einem anderen
Zahnarzt bedingen aber meist bei juristischen Auseinandersetzungen eine
unklare Beweislage, da sich das "Corpus delicti" nicht mehr im Urzustand
befindet. Viele Zahnärzte lehnen deshalb aus rein juristischen Gründen
eine Folgebehandlung in der "Garantiezeit" ab oder bitten Sie für eine
Zweitanfertigung erneut zur Kasse. Und die Krankenkasse zahlt bestimmt
keine Neuanfertigung bei einem deutschen Zahnarzt, wenn sie vorher schon
für die Auslandsbehandlung gezahlt hat.
- Vertiefende Infos finden Sie z.B. unter:
http://www.zahntourismus.eu/adressen.htm
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Info
- Dentaltourismus bleibt Randerscheinung (zm,
2014)
"Häufig werden unter dem Begriff Auslandszahnersatz neben dem in Deutschland
eingegliederten und im Ausland hergestellten Zahnersatz fälschlicherweise
auch die Zahnersatzbehandlungen im Ausland verstanden. Korrekter ist jedoch
die Unterscheidung in Auslands-Zahnersatz (im Ausland hergestellt) und
Dentaltourismus (im Ausland eingegliedert). Diese Unterscheidung ist deshalb
sinnvoll, weil Dentaltourismus im Gegensatz zum Auslandszahnersatz einen
deutlich geringeren Stellenwert einzunehmen scheint. Die Studie
„Dentaltourismus und Auslandszahnersatz“ von März 2009 ergab, dass lediglich
1,2 Prozent der mehr als 1 300 Befragten bereits einmal ins Ausland gefahren
sind, um sich Zahnersatz eingliedern zu lassen. Auch wenn acht der zehn
größten Krankenkassen die Zahl der Auslandsbehandlungen auf Nachfrage nicht
mitteilen, zeigen die Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) und der DAK
die Bedeutung dieses Marktes. So verzeichnete die DAK 2012 und 2013 jeweils
einen Anteil von 0,09 Prozent und selbst bei der TK, die mit fünf
Zahnkliniken in Ungarn und Polen kooperiert, macht Dentaltourismus nur einen
Anteil von 0,2 Prozent aller Zahnersatzbehandlungen ihrer Versicherten aus." |
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Sicherheit für den Patienten - eine
Konformitätserklärung In Deutschland ist jedes Dentallabor
verpflichtet, dem angefertigten Zahnersatz eine sog. Konformitätserklärung
beizulegen. Diese besagt, dass der Zahnersatz den im MedizinProdukteGesetz
(MPG) festgelegten Verpflichtungen entspricht und nur Materialien
verarbeitet wurden, die das CE-Zeichen (Produkt-/Qualitätspass für den
freien Warenverkehr innerhalb der EU) tragen. Weiter werden in dieser
Erklärung die verwendeten Zahnersatzmaterialien und Legierungsbestandteile
aufgelistet.
Mehr unter
http://www.q-amz.de/
Auch Anbieter außerhalb Deutschland können hiervon Gebrauch machen.
Vielleicht ist manches Schnäppchen nur deshalb so günstig, weil bestimmte
Qualitätsvorschriften nicht eingehalten wurden? |