Rechtsanwalt Dr. Gragert ist schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Straf-
und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig, wie beispielsweise
- Kapitalstrafrecht
- Betäubungsmittelrecht
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
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Die mit dem Strafverfahren korrespondierenden Probleme aus anderen Rechtsgebieten
wie etwa die Abwicklung von Verkehrsunfällen, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen
werden selbstverständlich ebenso von Dr. Gragert bearbeitet.
Für Rechtsprobleme aus anderen Bereichen, insbesondere alle Fragen des Zivilrechts,
steht mit Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Schwarz-Gewallig eine kompetente Ansprechpartnerin
zur Verfügung, die mit Rechtsanwalt Dr. Gragert in einer Bürogemeinschaft verbunden ist.
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