GNU General Public License Ver. 2
GNU General Public License
Deutsche Uebersetzung der Version 2, Juni 1991
Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter
http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html.
Diese Uebersetzung wurde urspruenglich erstellt von Katja Lachmann
Uebersetzungen im Auftrag der S.u.S.E. GmbH -
http://www.novell.com/de-de/linux/. Sie wurde ueberarbeitet
von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH - http://www.g-n-u.de
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000).
Diese Uebersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstaendnis
der GNU General Public License (GNU GPL) zu erleichtern. Es handelt
sich jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne
anerkannte Uebersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
Uebersetzung, und sie hat diese Uebersetzung auch nicht als
rechtskraeftigen Ersatz fuer die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
Uebersetzung nicht sorgfaeltig von Anwaelten ueberprueft wurde,
koennen die Uebersetzer nicht garantieren, dass die Uebersetzung
die rechtlichen Aussagen der GNU GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie
sichergehen wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitaeten im Sinne
der GNU GPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an die
englischsprachige Originalversion.
Die Uebersetzer und die Free Software Foundation moechten Sie darum
bitten, diese Uebersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen
fuer von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen
Sie hierfuer stattdessen die von der Free Software Foundation
herausgegebene englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German.
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved
translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
General Public License. The translation has not been reviewed
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure
that it exactly represents the legal meaning of the GNU General
Public License. If you wish to be sure whether your planned
activities are permitted by the GNU General Public License, please
refer to the authentic English version.
The translators and the Free Software Foundation strongly urge you
not to use this translation as the official distribution terms for
your programs; instead, please use the authentic English version
published by the Free Software Foundation.
GNU General Public License
Deutsche Uebersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfaeltigen und
unveraenderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese Uebersetzung ist kein rechtskraeftiger Ersatz fuer die
englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu veraendern.
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
Allgemeine Oeffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren.
Sie soll sicherstellen, dass die Software fuer alle Benutzer frei ist.
Diese Lizenz gilt fuer den Grossteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und fuer alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie koennen diese
Moeglichkeit der Lizenzierung fuer Ihre Programme anwenden. (Ein
anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt
stattdessen der GNU Lesser General Public License, der Kleineren
Allgemeinen Oeffentlichen GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung 'freie' Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fuer diesen Service
zu berechnen, wenn Sie moechten), die Moeglichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die Software aendern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden duerfen - und dass Sie
wissen, dass Sie dies alles tun duerfen.
Um Ihre Rechte zu schuetzen, muessen wir Einschraenkungen machen, die
es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzu-
fordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschraenkungen
folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fuer Sie, wenn Sie Kopien der
Software verbreiten oder sie veraendern.
Beispielsweise muessen Sie den Empfaengern alle Rechte gewaehren, die
Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien
eines solchen Programms verbreiten. Sie muessen sicherstellen, dass
auch die Empfaenger den Quelltext erhalten bzw. erhalten koennen. Und
Sie muessen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte
kennen.
Wir schuetzen Ihre Rechte in zwei Schritten:
(1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und
(2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die
Software zu vervielfaeltigen, zu verbreiten und/oder zu veraendern.
Um die Autoren und uns zu schuetzen, wollen wir darueberhinaus
sicherstellen, dass jeder erfaehrt, dass fuer diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, moechten wir, dass die Empfaenger
wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des urspruenglichen
Autors schaedigen.
Schliesslich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir moechten die Gefahr ausschliessen, dass
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietaer wuerde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder fuer
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder ueberhaupt
nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen fuer die Vervielfaeltigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine Oeffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen fuer die Vervielfaeltigung, Verbreitung und Bearbeitung
0. Diese Lizenz gilt fuer jedes Programm und jedes andere Werk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist,
dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm
oder Werk als 'das Programm' bezeichnet; die Formulierung 'auf dem
Programm basierendes Werk' bezeichnet das Programm sowie jegliche
Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein
Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unveraendert
oder veraendert und/oder in eine andere Sprache uebersetzt,
enthaelt. (Im folgenden wird die Uebersetzung ohne Einschraenkung
als 'Bearbeitung' eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden
als 'Sie' angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfaeltigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht beruehrt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfuehrung des Programms wird nicht
eingeschraenkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhaengig davon, dass die Ausgabe durch die Ausfuehrung
des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, haengt von den Funktionen
des Programms ab.
1. Sie duerfen auf beliebigen Medien unveraenderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen
und verbreiten. Voraussetzung hierfuer ist, dass Sie mit jeder
Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluss veroeffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unveraendert
lassen und desweiteren allen anderen Empfaengern des Programms
zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie duerfen fuer den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebuehr
verlangen. Wenn Sie es wuenschen, duerfen Sie auch gegen Entgelt
eine Garantie fuer das Programm anbieten.
2. Sie duerfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
veraendern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht;
Sie duerfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von
Paragraph 1 vervielfaeltigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass
zusaetzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfuellt werden:
1. Sie muessen die veraenderten Dateien mit einem auffaelligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung
und das Datum jeder Aenderung hinweist.
2. Sie muessen dafuer sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder
veroeffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenueber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebuehren zur
Verfuegung gestellt wird.
3. Wenn das veraenderte Programm normalerweise bei der Ausfuehrung
interaktiv Kommandos einliest, muessen Sie dafuer sorgen, dass es,
wenn es auf dem ueblichsten Wege fuer solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthaelt sowie einen Hinweis, dass
es keine Gewaehrleistung gibt (oder anderenfalls, dass Sie Garantie
leisten), und dass die Benutzer das Programm unter diesen
Bedingungen weiter verbreiten duerfen. Auch muss der Benutzer
darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen
kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet,
aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf
dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten fuer das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet
sind und vernuenftigerweise als unabhaengige und eigenstaendige Werke
fuer sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht fuer die betroffenen Teile, wenn Sie diese als
eigenstaendige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte
als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen
dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen fuer weitere Lizenznehmer
somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden - und somit auf jeden
einzelnen Teil, unabhaengig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fuer Werke
in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fuer Werke streitig zu
machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die
Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf
dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuueben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem
Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.
3. Sie duerfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemaess
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfuehrbarer Form unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
vorausgesetzt, dass Sie ausserdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:
1. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstaendigen
zugehoerigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fuer den
Datenaustausch ueblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss. Oder:
2. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang gueltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
vollstaendige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfuegung zu stellen - zu nicht hoeheren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen - , wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
einem fuer den Datenaustausch ueblichen Medium weitergegeben
wird. Oder:
3. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverfuegungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fuer nicht-kommerzielle
Verbreitung zulaessig und nur, wenn Sie das Programm als
Objectcode oder in ausfuehrbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot gemaess Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die fuer Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fuer
ein ausfuehrbares Programm bedeutet 'der komplette Quelltext': Der
Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschliesslich aller
zugehoerigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme
jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
ueblicherweise (entweder als Quelltext oder in binaerer Form) zusammen
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm laeuft - es sei denn, diese
Komponente selbst gehoert zum ausfuehrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausfuehrbaren Programms oder von Objectcode
dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafuer vorgesehene
Stelle gewaehrt wird, so gilt die Gewaehrung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.
4. Sie duerfen das Programm nicht vervielfaeltigen, veraendern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdruecklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfaeltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese
die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
veraendern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) veraendern oder
verbreiten, erklaeren Sie Ihr Einverstaendnis mit dieser Lizenz
und mit allen ihren Bedingungen bezueglich der Vervielfaeltigung,
Verbreitung und Veraenderung des Programms oder eines darauf
basierenden Werks.
6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhaelt der Empfaenger automatisch
vom urspruenglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfaeltigen,
zu verbreiten und zu veraendern. Sie duerfen keine weiteren
Einschraenkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des Empfaengers vornehmen. Sie sind nicht dafuer verantwortlich,
die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss,
Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstaende nicht
von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht moeglich
ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann duerfen Sie als Folge das Programm ueberhaupt
nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die
gebuehrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten
haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als
auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung
des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungueltig oder unter
bestimmten Umstaenden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im uebrigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprueche zu verletzen oder die Gueltigkeit
solcher Ansprueche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck,
die Integritaet des Verbreitungssystems der freien Software zu schuetzen,
das durch die Praxis oeffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben grosszuegige Beitraege zu dem grossen Angebot der mit
diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluss.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschuetzte Schnittstellen eingeschraenkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung
angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die
Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese
Lizenz die Beschraenkung, als waere sie in diesem Text
niedergeschrieben.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit ueberarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License veroeffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwaertigen
entsprechen, koennen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder 'jeder spaeteren Version' ('any later version')
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spaeteren
Version, die von der Free Software Foundation veroeffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, koennen Sie eine
beliebige Version waehlen, die je von der Free Software Foundation
veroeffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fuer die Verbreitung
anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis
zu bitten. Fuer Software, die unter dem Copyright der Free Software
Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation;
wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen
den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten
Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu foerdern.
Keine Gewaehrleistung
11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewaehrleistung fuer das Programm, soweit dies gesetzlich
zulaessig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestaetigt,
stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur
Verfuegung, 'wie es ist', ohne irgendeine Gewaehrleistung, weder
ausdruecklich noch implizit, einschliesslich - aber nicht begrenzt
auf - Marktreife oder Verwendbarkeit fuer einen bestimmten Zweck.
Das volle Risiko bezueglich Qualitaet und Leistungsfaehigkeit des
Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
herausstellen, liegen die Kosten fuer notwendigen Service,
Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
12. In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert
oder verbreitet hat, Ihnen gegenueber fuer irgendwelche Schaeden
haftbar, einschliesslich jeglicher allgemeiner oder spezieller
Schaeden, Schaeden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
Folgeschaeden, die aus der Benutzung des Programms oder der
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschliesslich - aber
nicht beschraenkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung
von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden
muessen, oder dem Unvermoegen des Programms, mit irgendeinem
anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-
Inhaber oder Dritter ueber die Moeglichkeit solcher Schaeden
unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden
koennen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es vom
groesstmoeglichen Nutzen fuer die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und veraendern kann.
Um dies zu erreichen, fuegen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewaehrleistungsausschluss moeglichst
deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollstaendigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110,
USA
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie koennen es unter den
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
Software Foundation veroeffentlicht, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder gemaess Version 2 der Lizenz oder
(nach Ihrer Option) jeder spaeteren Version.
Die Veroeffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung,
dass es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE,
sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der
VERWENDBARKEIT FUER EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in
der GNU General Public License.
Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an
die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor,
Boston, MA 02110, USA.
Fuegen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafuer, dass es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
'show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
it under certain conditions; type 'show c' for details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Fuer Gnomovision
besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" fuer Details ein.
Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen
weitergeben duerfen; geben Sie "show c" fuer Details ein.
Die hypothetischen Kommandos 'show w' und 'show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natuerlich koennen die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heissen als 'show w' und 'show c';
es koennten auch Mausklicks oder Menuepunkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm passt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fuer
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen muessen
Sie natuerlich aendern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program 'Gnomovision' (which makes passes at compilers)
written by James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
von James Hacker geschriebene Programm "Gnomovision" (einem
Schrittmacher fuer Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepraesident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietaere Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietaerer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Lesser General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.