Wappen, bleibende (erbliche), nach bestimmten Regeln festgestellteAbzeichen einer Person, Familie oder Körperschaft. Schon die Völker des Altertums hatten Kriegs- und Feldzeichen, und auch die Germanen bemalten zu Tacitus' Zeiten ihre Schilde mit Farben und Zeichen. Die Ausbildung der eigentlichen Wappen welches Wort ursprünglich mit "Waffen" identisch ist, (sowie im Französischen armes, im Englischen arms beide Bedeutungen haben) gehört jedoch dem Mittelalter an. Für den vollständig geharnischten Ritter war im Schlachtengetümmel ein Erkennungszeichen notwendig, das am Schilde als Bild und am Helm als Helmkleinod angebracht wurde.
Die ältesten Wappenbilder (Löwe, Leopard, Adler, usw., daher auch Wappentier genannt) deuten auf byzant. oder orient. Ursprung und erscheinen in Westeuropa zuerst um die Zeit der Kreuzzüge. Diese Merkzeichen wurden bald zu bleibenden und erblichen Kennzeichen für ganze Familien (Geschlechtswappen) und dann auf deren Besitztum (Herrschafftswappen) übertragen.
In der Mitte zwischen beiden standen die Amtswappen der kaiserl. und königl. Beamten und Vasallen (Herzöge, Grafen, Bischöfe, usw.), insofern bei dem Feudalsystem das Amt regelmäßig mit einem Landbesitze verbunden war und mit diesem zusammen erblich zu werden pflegte.
Die Turniere, denen eine Wappenschau unter Leitung der Herolde und Wappenkönige voranging, bildeten die eigentlich Wappenkunst (Heraldik) aus. Im laufe der Zeit anhmen auch Korporationen und Vereine, Klöster und Stifte, Gemeinde und Städte W. an (Gesellschaftswappen) und erhielten solche von den Landesherren verliehen oder bestätigt.
Auch bei bürgerlichen Familien finden sich W. die durch Wappenbriefe verliehen oder durch Herkommen und langjährigen Gebrauch sanktioniert sind. Die willkürlichee Annahme neuer bürgerlicher W. ist dagegen in einigen Ländern gesetzlich verboten. Gnadenwappen werden die als ein Beweis besonderer landesherrlicher Gnade aus dem W. des Verleihers dem Begnadeten bewilligte Zeichen genannt.

Meist teilt man die Wappen ein in 1) Personalwappen, worunter man die Geschlechts-, Gesellschafts-, Gnaden- und Amtswappen, und 2) Landeswappen. Bei letzteren sind von den eigentlichen Herrschaftswappen des wirklichen Besitzerszu unterscheiden die Erbscahfts- und Anspruchswappen, die ein Erb- oder Heimfallsrecht oder anderweitige Ansprüche andeuten (wie z.B. das mecklenburgische W. om königlich preuss.Schilde), und die Gedächtniswappen,die nur an einen verlorenen oder aufgegebenen Besitz erinnern sollen (wie z.B. ebendaselbst das W. der Burggrafschaft Nürnberg).
Mehrere Monarchen nachdem ihr "großes", "mittleres" oder "kleines" W. von denen die beiden erstern die Wappenbilder sämtlicher oder wichtigsten Landesteile enthalten, während das letzte nur das Hauptwappen (z.B. den preuss. Adler) aufweist. Bei den W. ist das Hauptstück der Schild mit den darauf abgebildeten Figuren. Deutet eine solche Figur auf den namen hin, so heißt es ein redendes W. (z.B. die Henne auf der Burg im W. des Grafen Henneberg). Auf dem Schilde sthet der Helm mit seinem Schmuck oder Zier, anstatt dessen auch Kronen und Hüte verschiedener Art, Bischofs- und andere Mützen gebraucht werden. Die Wappenmäntel und Schildhalter sind erst in späterer Zeit üblich geworden. Dagegen kommen Wappensprüche, Devisen, schon im Mittelalter vor. Das kunstgerächte Malen und Erklären der W. heißt Blasonieren.


Auszug aus dem Brockhaus.