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An Funkstationen mit
DN-Rufzeichen
dürfen Nichtlizenzierte im Beisein des Inhabers oder der
Inhaberin von Ausbildungsrufzeichen funken und so praxisnah das
Funken erlernen! |
Parallel dazu sind natürlich auch
theoretischen Kenntnisse zu erlernen und zu vertiefen.
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Verordnung
zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung -
AFuV) vom 15.02.2005
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Der Ausbildungsfunkbetrieb dient
der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen
Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
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Im Rahmen des
Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines
entsprechenden
Amateurfunkzeugnisses
sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer
Anleitung und Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens
gestattet.
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DN-Stationen
und deren Anschrift sowie Lehrmaterial und Funkkurse findet man
unter Funkpaten beim DARC e.V.
https://www.darc.de/der-club/referate/ajw/ausbildung/ |