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| Der
Weg zum Funken |
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An Funkstationen mit
DN-Rufzeichen dürfen
Nichtlizenzierte im Beisein des Inhabers oder der Inhaberin von
Ausbildungsrufzeichen funken und so praxisnah das Funken erlernen! |
Parallel dazu sind natürlich auch theoretischen Kenntnisse zu erlernen und zu vertiefen.
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Verordnung zum Gesetz über
den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 15.02.2005
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Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der
praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb
eines Amateurfunkzeugnisses.
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Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden
Amateurfunkzeugnisses
sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und
Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.
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DN-Stationen und deren Anschrift sowie
Lehrmaterial und Funkkurse findet man
unter Funkpaten beim DARC e.V.
https://www.darc.de/der-club/referate/ajw/ausbildung/ |