Sachkundiger
Viele Feuerlöschanlagen müssen in regelmäßigen Abständen von einem Sachkundigen überprüft werden.
Hierzu gehören:
- Nasse Steigleitungen, nass/trockene Steigleitungen mit Wandhydranten gemäß DIN EN 673 Teil 3 jährlich.
- Trockene Steigleitungen DIN 14462 alle 2 Jahre.
Der Gesetzgeber achtet darauf, dass die Feuerlöschanlagen regelmäßig überprüft werden.
Sichern Sie mit unserer Unterstützung die einwandfreie Funktionstüchtigkeit Ihrer Feuerlöscheinrichtung.
Wir prüfen für Sie gerne.

Wandhydrant mit Feuerlöschfach.