Sachverständiger
Durch die Veröffentlichung der Sicherheitsanlagenprüfungsverordnung (SPrüfV) und auch durch behördliche Auflagen sind Betreiber von automatischen Löschanlagen verpflichtet, regelmäßig Sachverständigenprüfungen zu tätigen.
Auch die Nutzungsfreigabe durch die Bauaufsichtsbehörde schließt eine erfolgreiche Sachverständigenabnahme vor der Inbetriebnahme ein.
Auszug aus den gängigen Normen:
- Sprinkleranlage gemäß SPrüfV innerhalb von 3 Jahren*
- CO2-Anlage gemäß BGR134 alle 2 Jahre
Wir liefern Ihnen die notwendigen Abnahmeunterlagen!
*falls keine anderen Verordnungen oder Auflagen bestehen.