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Familienrecht

Konflikte in der Familie bringen Veränderungen mit sich, die für Ihren weiteren Lebensweg
von entscheidender Bedeutung sein können. Gerade im Familienrecht ist eine frühzeitige
fachliche Beratung von großer Wichtigkeit, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und 
klare Verhältnisse zu schaffen.

Mein Erfahrung ist es, das mit Ihnen eine gemeinsame Erarbeitung sachgerechter, 
zielgerichteter und kostengünstiger Lösungen erstrebt werden sollte. Ich folge dem 
Prinzip der Verhandlung und des Gesprächs. Im Streitfall setze ich Ihre Interessen mit der nötigen
Entschlossenheit und Bestimmtheit durch.

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Kommt es zur SCHEIDUNG,
berate ich Sie über die Anforderungen der Ehescheidung
im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr
und erörtere die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Einvernehmliche Scheidung

Ich berate Sie über eine schnelle und kostengünstige Scheidung in Verbindung mit den Anforderungen der Scheidung im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtere die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Auch berate ich Sie über das Ob und Wie einer einvernehmlichen Auseinandersetzung sowie über Gestaltungsmöglichkeiten und Durchsetzbarkeit.

Hierbei besteht, außer das Sie das Trennungsjahr in getrennten Wohnungen verbracht haben, auch die Möglichkeit in einem Scheidungsverfahren, wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung seit mehr als einem Jahr getrennt leben. Dies ist vor Gericht übereinstimmend zu erklären und wird von den Familiengerichten nicht weiter überprüft.

Streitige Scheidung

Es ist häufig möglich, das Ihr Ehegatte eigenmächtig vollendete Tatsachen schafft, beispielsweise Konten auflöst, Schlösser ausgewechselt oder Verträge gekündigt hat. Ist das der Fall, berate ich Sie über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, und setze Ihre Interessen durch und sichere damit Ihre finanziellen Ansprüche bis zum Scheidungsurteil.

Bei einer Scheidung, wo der andere Ehegatte nicht zustimmt, wird das Scheitern der Ehe erst nach dreijähriger Trennungszeit vermutet. Stimmt der andere Ehegatte bei einer Trennungsdauer zwischen ein und drei Jahren nicht zu, so muss dem Familiengericht das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden. Anhaltspunkte für die erforderliche Zerrüttung sind z.B. der unbedingte Scheidungswille einer Partei, die ernsthafte und dauerhafte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner o.ä.

Trennung und Trennungsvereinbarungen – Was Sie nach einer Trennung beachten sollten

Schon vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren sollten zur Streitvermeidung konkrete Regelungen für die Zeit des Getrenntlebens und für die Zeit nach einer Scheidung, vereinbart werden. So ist es etwa sinnvoll, den zu zahlenden Trennungs- und Kindesunterhaltes festzulegen, eine Regelung über die Ehewohnung zu treffen und die Trennung gemeinsamer Konten zu vereinbaren.
Ich bin gerne Ihnen behilflich, diese Fragen einvernehmlich zu regeln und bei Bedarf in einer sog. Trennungs- und Scheidungsvereinbarung festzuhalten. Dies hat den Vorteil, dass finanzielle Fragen bereits frühzeitig geklärt werden, beide Parteien wissen woran sie sind, damit ein späteres Scheidungsverfahren ohne Streit und damit schnell und kostengünstig durchgeführt werden kann.

Gestaltung von Eheverträgen

Die Eheschließung hat für die zukünftigen Eheleute erhebliche rechtliche Auswirkungen. Die gesetzlichen Regelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen für Sie und Ihren Ehegatten nicht unbedingt die beste und sinnvollste Lösung sein. Diese gehen nämlich von der Standardsituation aus, dass die Ehefrau den Haushalt führen und die Kinder großziehen wird, während der Ehemann das Einkommen erwirtschaftet.

Durch einen Ehevertrag kann von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Es kann somit eine individuelle, d.h. auf Sie und Ihren Ehegatten maßgeschneiderte Lösung herbeigeführt werden. Sie können in einem Ehevertrag individuelle Bestimmungen zu den Themen Güterstand, Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen.

Schon vor der Eheschließung besteht die Möglichkeit miteinander eine für Sie und Ihren Ehegatten passende rechtliche Lösung auszuhandeln. Aber auch während der Ehe und nach der Trennung kann ein Ehevertrag noch geschlossen werden. Wichtig ist, rechtzeitig an die Regelung der Scheidungsfolgesachen zu denken und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Wenn durch den Ehevertrag die Scheidungsfolgen bereits geregelt sind, ist das Scheidungsverfahren oftmals nur noch eine Formsache, weshalb das Verfahren zwischen den Parteien wesentlich entspannter abläuft als bei einer streitigen Scheidung. 

Achtung:

Der BGH hat im Jahr 2004 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zu Eheverträgen modifiziert. Es schlummern seither viele unwirksame bzw. nicht mehr angemessene Eheverträge in den Schubladen und Tresoren vieler Haushalte.
Lassen Sie deshalb Ihren älteren Ehevertrag prüfen und passen Sie ihn ggfls. an die geänderten Umstände an. Die BGH-Rechtsprechung gilt auch für alte Verträge, da sich nicht die Gesetze, sondern nur die Rechtsprechung geändert hat.
EHEGATTENUNTERHALT
Dabei werde ich die Höhe Ihres Unterhaltsanspruchs berechnen und überprüfe gegen Sie geltend gemachte Unterhaltsansprüche.

KINDESUNTERHALT
Beim Kinderunterhalt berechne ich die Höhe des Unterhaltsanspruchs Ihrer Kinder und überprüfe gegen Sie geltend gemachte Kindesunterhaltsansprüche.


ELTERLICHE SORGE UND UMGANGSRECHT
Das Sorgerecht verbleibt nach einer Scheidung üblicherweise bei beiden Elternteilen. Das Familiengericht kann das Sorgerecht daher beiden Ehegatten oder in begründeten Fällen nur einem Elternteil zusprechen.
Das Umgangsrecht, also das Recht die Kinder regelmäßig zu sehen, steht jedem Ehegatten zu.

Ehewohnung

Eine Trennung bzw. Scheidung hat auf den Mietvertrag der bisherigen Ehewohnung keinen direkten Einfluss.

Haben beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben, sind sie gegenüber dem Vermieter auch weiterhin zur gemeinsamen Zahlung der Miete verpflichtet (sog. Gesamtschuldner). Der Vermieter hat die freie Wahl hat, wen er zur Mietzahlung in Anspruch nimmt.

Hat nur eine Partei den Mietvertrag abgeschlossen, bleibt diese auch nach einer Trennung und Scheidung weiterhin Mieter und ist dem Vermieter gegenüber zur Mietzahlung etc. verpflichtet; dies auch, falls der andere Ehegatte in der Ehewohnung verbleibt.

Hausrat

Der Hausrat betrifft alle Gegenstände, die nach der ehelichen Lebensführung üblicherweise in der Familie oder im Haushalt verwendet wurden. Es empfiehlt sich bereits beim Auszug aus der ehelichen Wohnung den Hausrat einvernehmlich zu teilen. Spätere Forderungen des ausziehenden Ehegatten lassen sich oftmals nur mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand durchsetzen.

Nicht zum Hausrat gehören Gegenstände, die allein dem persönlichen Gebrauch oder dem Beruf eines Ehegatten dienten oder lediglich als Kapitalanlage angeschafft wurden. Wird daher etwa der Pkw lediglich von einem Ehegatten für berufliche oder private Zwecke genutzt, gehört er nicht in den Hausrat sondern muss gegebenenfalls im Zugewinn ausgeglichen werden.
 
 
 
 
 
 
 
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